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Landkreis Donau-Ries: Wasserwacht warnt: Zugefrorene Gewässer nicht betreten

Landkreis Donau-Ries

Wasserwacht warnt: Zugefrorene Gewässer nicht betreten

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    Auch auf dem Lohweiher in Wemding hat sich eine Eisschicht gebildet. Dieses Gewässer kann aber ohnehin nicht betreten werden.
    Auch auf dem Lohweiher in Wemding hat sich eine Eisschicht gebildet. Dieses Gewässer kann aber ohnehin nicht betreten werden. Foto: Dinkelmeier

    Durch den Dauerfrost in den vergangenen Tagen sind auch in der Region die ersten Gewässer zugefroren. Dies könnte so manchen Wintersportler animieren, die Schlittschuhe anzuziehen und sich auf das Eis zu wagen. Davor warnt jedoch die Kreiswasserwacht. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass eine besondere Vorsicht an Seen und Flüssen geboten ist: „Es lauern besondere Gefahren.“ Deshalb sollte die Eisfläche auf den Gewässern nicht betreten werden.

    „Die bisherige Kälteperiode bietet keine Sicherheit für eine verlässliche Eisdecke. Die winterlichen Gefahren an Gewässern und Seen sind nicht zu unterschätzen, es ist besondere Vorsicht geboten“, erklärt Michael Dinkelmeier, Pressesprecher der Kreiswasserwacht.

    "Das Risiko sollte man nicht eingehen"

    Die Bildung einer Eisdecke erfolge unterschiedlich stark, da unter Wasser warme Strömungen die Bildung der Eisdecke beeinflussen könnten. Daher könne nicht von einer durchgängigen gleichmäßigen Tragfähigkeit der Eisschicht ausgegangen werden: „Das Betreten von zugefrorenen Seen ist mit Lebensgefahr verbunden, denn beim Einbrechen in das eiskalte Wasser findet eine Unterkühlung des Körpers sowie der Muskulatur statt.“ Die Wasserrettungsorganisationen raten laut Pressemitteilung daher grundsätzlich davon ab, zugefrorene Flächen zu betreten: „Das Risiko sollte man nicht eingehen.“

    Sollte jemand doch aufs Eis gehen und einbrechen, ist laut Wasserwacht Folgendes ratsam: Es gilt, laut um Hilfe zu rufen, Ruhe zu bewahren und unbedingt zu versuchen, nicht unter die Eisdecke zu geraten. Passanten beziehungsweise Zeugen sind angehalten, im Notfall die 112 zu wählen. Wichtig ist, die eingebrochene Person immer im Auge zu behalten. Die Rettung sollte durch die Einsatzkräfte vorgenommen werden, vor allem sollten Helfer auf den Eigenschutz achten. Die Eisregeln können unter www.wasserwacht.bayern/baderegeln nachgelesen werden.

    Eislaufplätze dürfen derzeit nicht betrieben werden

    Eine Alternative auf sicherem Untergrund – sprich: den Eislaufplätzen – gibt es für die Kufensportler derzeit wegen der Corona-Pandemie nicht. Die Plätze gelten als Sportstätten und dürfen wegen der verordneten Maßnahmen nicht betrieben werden.

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