Nachdem sich vier Kommunen im Landkreis Donau-Ries für den Klageweg im Streit um die Wasserentnahme am Lechspitz entschieden haben, äußerte sich nun auch Landrat Stefan Rößle zu der Sache. "Die Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass das Landratsamt nach bestem Wissen und sorgfältig über den Antrag des Zweckverbandes Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum entschieden hat", betonte er im Pressegespräch. Man habe die Belange der Kommunen immer im Blick. Als Staatsbehörde habe man die Pflicht, objektiver neutraler Verfahrensführer zu sein. "Ich stehe dafür, dass sich das Amt an die gesetzlichen Vorgaben hält", so Rößle weiter.
Landkreis Donau-Ries