Wie aus zahlreichen Anfragen an das Landratsamt Donau-Ries zu den neuen Infektionsschutzvorgaben hervorgeht, bestehen vielerorts Unklarheiten hinsichtlich der Anerkennung von Selbsttests als Zutrittsvoraussetzung für nicht geimpfte oder nicht genesene Arbeitgeber und Beschäftige zur Arbeitsstätte. Die Kreisbehörde stellt nun in einer Pressemitteilung klar, was gilt.
Landkreis Donau-Ries