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Landkreis Donau-Ries: Wasserförderung aus dem Lechspitz: Bescheid jetzt einsehbar

Landkreis Donau-Ries

Wasserförderung aus dem Lechspitz: Bescheid jetzt einsehbar

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    Der Wasserzweckverband Fränkischer Wirtschaftsraum hat vom Landratsamt die Genehmigung, seine Wasserfördermengen am Lechspitz in den kommenden 30 Jahren deutlich zu erhöhen.
    Der Wasserzweckverband Fränkischer Wirtschaftsraum hat vom Landratsamt die Genehmigung, seine Wasserfördermengen am Lechspitz in den kommenden 30 Jahren deutlich zu erhöhen. Foto: Sylvie Kunz

    Nachdem die „Träger öffentlicher Belange“, darunter die betroffenen Kommunen, und die 119 Einwender vergangene Woche den 246-seitigen Bescheid über die Verlängerung der Wasserförderung aus dem Lechspitz erhalten haben, liegt die Verfügung ab nächster Woche allgemein aus. Vom 22. Januar bis 5. Februar sind Erlaubnisbescheid und Unterlagen im Landratsamt Donau-Ries, Haus C, 2. Stock, Zimmer 2.51 (Telefon 0906/74-262) und in den betroffenen Kommunen (Rain, Donauwörth, Kaisheim, Bäumenheim, Marxheim, Mertingen, Oberndorf), sowie in den Verwaltungsgemeinschaften Rain (für Genderkingen und Niederschönenfeld) und Monheim einsehbar.

    Elektronisch ist der Bescheid ab Montag unter www.donau-ries.de sowie unter www.uvp-portal.de einsehbar.

    WFW darf bis 2053 jährlich 52,5 Millionen Kubikmeter Wasser entnehmen

    Dem Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum wird erlaubt, bis Dezember 2053 jährlich bis zu 52,5 Millionen Kubikmeter Grundwasser zu entnehmen (wir berichteten). Die drei Brunnen auf den Gemeindegebieten Genderkingen und Niederschönenfeld (unmittelbar südwestlich der Lechmündung) liefern den Großteil des im Ballungsraum Nürnberg benötigten Trinkwassers und versorgen weitere Orte entlang der Fernleitung von Graisbach in die Frankenmetropole.

    Wer an eine Klage beim Verwaltungsgericht denkt, muss drei Vorgaben beachten: Die Klagefrist von einem Monat richtet sich nach dem Zustellungstermin: Wer also Anfang Januar als Einwender den Bescheid erhalten hat, hat nur bis Anfang Februar Zeit. Wer keinen Bescheid erhalten hat und sich betroffen fühlt, bei dem rechnet die Monatsfrist ab dem 5. Februar. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Augsburg schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch einzulegen. Dabei ist eine einfache E-Mail nicht zulässig ist, sondern gesetzlich ist eine qualifizierte elektronische Signatur gefordert. Außerdem wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei der Klageerhebung eine Gebühr fällig. 

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