Nachdem die „Träger öffentlicher Belange“, darunter die betroffenen Kommunen, und die 119 Einwender vergangene Woche den 246-seitigen Bescheid über die Verlängerung der Wasserförderung aus dem Lechspitz erhalten haben, liegt die Verfügung ab nächster Woche allgemein aus. Vom 22. Januar bis 5. Februar sind Erlaubnisbescheid und Unterlagen im Landratsamt Donau-Ries, Haus C, 2. Stock, Zimmer 2.51 (Telefon 0906/74-262) und in den betroffenen Kommunen (Rain, Donauwörth, Kaisheim, Bäumenheim, Marxheim, Mertingen, Oberndorf), sowie in den Verwaltungsgemeinschaften Rain (für Genderkingen und Niederschönenfeld) und Monheim einsehbar.
Landkreis Donau-Ries