Startseite
Icon Pfeil nach unten
Donauwörth
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Donau-Ries: Landrat Rößle: "Werden uns Ausbau der Windkraft nicht verschließen"

Landkreis Donau-Ries

Landrat Rößle: "Werden uns Ausbau der Windkraft nicht verschließen"

    • |
    Drei der vier Windräder im Landkreis stehen auf Riedheimer Flur.
    Drei der vier Windräder im Landkreis stehen auf Riedheimer Flur. Foto: Manuel Wenzel

    14. März 2002 und 19. November 2014 - das sind die Daten, an denen die bisher einzigen Windräder im Landkreis Donau-Ries genehmigt wurden. Pionierarbeit wurde seinerzeit im Monheimer Ortsteil Wittesheim geleistet, wo sich seit rund 20 Jahren ein Rotor dreht. Die drei Anlagen in Riedheim (Holzheim) gingen im Sommer 2016 in Betrieb. Offizielle Bauanträge für weitere Anlagen liegen dem Landratsamt Donau-Ries derzeit nicht vor. Der Behörde sind aber drei Projekte bekannt, die sich (noch) mit dem Thema Windkraft befassen.

    Dabei handelt es sich um Vorhaben bei Mauren, bei Amerdingen und bei Münster. Letzteres ist allerdings noch ganz am Anfang, bei den anderen beiden scheint der Artenschutz eine unüberwindbare Hürde zu sein. Dieser war bereits bei anderen Vorhaben ein K.-o.-Kriterium. Ob also in absehbarer Zeit noch weitere Windräder im Landkreis gebaut werden, ist offen. Dabei ist Landrat Stefan Rößle im Grundsatz für den Ausbau der Windkraft.

    Er sehe darin "einen nicht unbedeutenden Baustein für das Gelingen der Energiewende", wie Rößle auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt. Sollten Bund und Land die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Windkraft schaffen, werde sich dem auch der Landkreis "sicher nicht verschließen" und sich mit dem Bau von weiteren Anlagen auseinandersetzen, so der Landrat. Auch das sogenannte Landkreiswindrad wäre für ihn dann wieder ein Thema.

    Donau-Rieser Landkreiswindrad: Idee gibt es seit 2011

    Rückblick: Rößle hatte in einer Umweltausschusssitzung vom November 2011 erste Gedanken der Energiegewinnung durch ein Landkreiswindrad und dessen Finanzierung (Genossenschaftsmodell) dargestellt. Nach einer damaligen Umfrage bei den Gemeinden stieß die Idee überwiegend auf positive Resonanz. Auch einige Betreiber hatten Interesse bekundet, jedoch kein konkretes und genehmigungsfähiges Vorhaben vorgelegt.

    Neben den Fragen der Wirtschaftlichkeit lag diese Zurückhaltung laut aktueller Aussage des Landratsamts wohl auch darin begründet, dass als Voraussetzung für ein Landkreiswindrad im Regionalplan eine ausgewiesene Vorrangfläche oder eine sogenannte weiße Fläche enthalten hätte sein müssen. Mit der Einführung der 10H-Regelung in Bayern - sie gilt seit 21. November 2014 - und der grundlegenden Überarbeitung des Regionalplans sei dies praktisch nicht mehr gegeben gewesen, weshalb auch das Landkreiswindrad nicht mehr weiterverfolgt wurde.

    Ebenfalls nicht realisiert werden konnten die 13 Windräder, für die zwischen 2012 und 2014 konkrete Bauanträge eingereicht wurden. Im Einzelnen waren dies drei Anlagen bei Wallerdorf, drei bei Wächtering, zwei bei Pessenburgheim und fünf bei Wörnitzstein.

    So mancher geplante Windpark wurde ein Fall für die Gerichte

    Das Landratsamt hatte die Anträge für Wallerdorf und Strauppen/Wächtering aus Gründen des Artenschutzes für alle sechs Anlagen abgelehnt. Die Investoren klagten daraufhin auf Genehmigung, was beim Verwaltungsgericht Augsburg jedoch Anfang Juli 2015 keinen Erfolg fand. Im anschließenden Berufungsverfahren wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 27. Juni 2016 die Klagen betreffend aller drei Anlagen bei Strauppen sowie einer bei Wallerdorf ab.

    Für die zwei verbliebenen Anlagen bei Wallerdorf hob der VGH das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg jedoch auf und verpflichtete das Landratsamt, darüber neu zu entscheiden. Für den VGH war der Artenschutz - insbesondere in Bezug auf die Vogelarten Rotmilan und Wespenbussard - zunächst noch weiter zu klären und neu zu bewerten. Konkret sollte der Antragsteller ein neues Fachgutachten zur Raumnutzung der betroffenen Vogelarten für das Jahr 2016 erstellen lassen, auf dessen Grundlage die Behörden dann eine erneute naturschutzfachliche Beurteilung durchführen sollten.

    Der Artenschutz war der Grund für die Ablehnung der Projekte

    Neben den beiden restlichen Anlagen bei Wallerdorf war auch der Antrag des gleichen Vorhabensträgers für den Windpark Pessenburgheim mit zwei Anlagen noch anhängig. Darüber wurde damals bis dato noch gar nicht entschieden, er ruhte aufgrund des genannten Gerichtsverfahrens. Eine der beiden Anlagen war schon aus luftverkehrsrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig. Hierfür wurde der Antrag dann auch zurückgezogen.

    Für das andere Windrad wurde vorsorglich vor dem Hintergrund des VGH-Urteils ebenfalls zunächst eine weitere Aufklärung in Sachen Natur- und Artenschutz für erforderlich erachtet. In der Raumnutzungsanalyse für das Jahr 2016 wurde durch den Gutachter deshalb auch dieser Standort mitberücksichtigt. Die verbliebenen Anträge hinsichtlich des Windparks Wallerdorf und der einen Anlage bei Pessenburgheim wurden zu einem gemeinsamen Verfahren verbunden und letztlich am 10. November 2017 aus artenschutzrechtlichen Gründen - erneut - abgelehnt. Die Entscheidungen des Landratsamtes wurden damit bestandskräftig.

    Auch ein Wechsel des Standorts brachte keinen Erfolg

    Beim Projekt Wörnitzstein wurden in der Folgezeit die Standorte der geplanten Anlagen verändert. Daraus resultiert eine Voranfrage für die Errichtung von zwei Windrädern auf der Gemarkung Mauren (Nähe Schwarzenberger Hof). Dieser verweigerte allerdings das Luftamt Südbayern seine Zustimmung. Zudem liegt hier auch hinsichtlich des Artenschutzes ein Genehmigungshindernis vor, wie die Kreisbehörde mitteilt. Deshalb wurde der Antrag mittlerweile zurückgezogen.

    Des Weiteren gab es am Landratsamt immer mal wieder Voranfragen für Windräder aus verschiedenen Ecken der Region, die aber ebenfalls aus den genannten Gründen nicht weiterverfolgt wurden. Oder auch, weil schlicht keine Einigung mit dem Besitzer der benötigten Grundstücke zustande kam. Andernorts war auch die fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung ein Problem, sobald ein Standort in die Diskussion kam. Landrat Stefan Rößle sieht daher zunächst die Bundesregierung in der Verpflichtung, mit entsprechenden Gesetzesvorlagen die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windkraft zu schaffen. Er ist aber skeptisch, dass sich die Vorstellungen der Bundesregierung in der Praxis schnell verwirklichen lassen.

    60 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030

    Dabei komme der Windenergie im Hinblick auf das Energieleitziel "30/60" des Landkreises (bis zum Jahr 2030 sollen 60 Prozent des Energieverbrauchs aus erneuerbarer Energie gewonnen werden) ebenfalls eine entsprechende Bedeutung zu, die bisher im Landkreis aber nur eine Nebenrolle einnimmt. Das verdeutlichen die Zahlen aus dem Jahr 2020: Insgesamt wurden im Landkreis 917 Gigawattstunden Strom aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen. Davon entfielen 215 auf Wasserkraft, 278 auf Solarenergie, 395 auf Biomasse und nur 29 Gigawattstunden auf Windkraft. "Und auch wenn in unserem Landkreis bereits 100 Prozent des Stromverbrauchs mittlerweile aus erneuerbaren Energien gewonnen werden können, bleibt das Erreichen unseres Energieleitziels mit Hinblick auf die Wärmeversorgung eine große Herausforderung, der mit einem Mix aus Einsparung und weiterem Ausbau der erneuerbaren Energien begegnet werden soll", so Rößle.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden