Das Landratsamt Donau-Ries hat mit Verordnung vom Mittwoch das Überschwemmungsgebiet an der Donau sowie den Mündungsbereichen anderer Gewässer festgesetzt. Das Areal umfasst Flächen der Großen Kreisstadt Donauwörth, der Stadt Rain, des Marktes Kaisheim sowie der Gemeinden Tapfheim, Asbach-Bäumenheim, Mertingen, Genderkingen, Niederschönenfeld und Marxheim. Folgende Gewässer sind betroffen: Donau, Lech, Schmutter, Egelseebach, Zusam und Kessel.
Landkreis Donau-Ries