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Landkreis Donau-Ries: Dorfladen-Einbruch: Freispruch durch Kuchen und Konzert

Landkreis Donau-Ries

Dorfladen-Einbruch: Freispruch durch Kuchen und Konzert

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    Der Einbruch in einen Dorfladen im Jura-Bereich beschäftigte das Amtsgericht in Nördlingen.
    Der Einbruch in einen Dorfladen im Jura-Bereich beschäftigte das Amtsgericht in Nördlingen. Foto: Wolfgang Widemann

    Nach einem Einbruch in einen Dorfladen im Jura-Bereich war vor einem Jahr eine dort Beschäftigte ins Visier der Polizei geraten. Der Verdacht erhärtete so weit, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg die Frau anklagte. Bei der Fortsetzung des Prozesses vor dem Nördlinger Amtsgericht gab es nun aus Sicht manches Beteiligten und mancher Zuhörer zu einer überraschenden Wende.

    Der Einbruch fand mutmaßlich im Juni 2023 in der Nacht auf Sonntag statt. Darauf ließ jedenfalls die Tatsache schließen, dass die mit einem elektronischen Schloss versehene Nebentür an dem Gebäude, die als Personaleingang dient, um 0.50 Uhr geöffnet wurde - und zwar mit dem codierten Chip, welcher der 32-Jährigen gehörte, die in dem Laden angestellt war.

    Zwei Chips für die Tür zum Dorfladen wurden vertauscht

    Jedoch: Als die Beamten nach dem besagten Wochenende bei der Frau auftauchten, hatte sie an ihrem Schlüsselbund den Chip einer Kollegin, 39. An deren Handtasche wiederum hing der Chip der Verdächtigen. Den Ermittlern drängte sich der Verdacht auf, dass die Chips am folgenden Montagvormittag, als alle im Geschäft anwesend waren, vertauscht wurden. Die 39-Jährige schied als mögliche Täterin aus: Sie befand sich an dem Wochenende noch im Urlaub und war verreist. Die 32-Jährige geriet durch weitere Indizien zunehmend in Verdacht. Eine Untersuchung ergab, dass sich an einem Schlüssel an der Tasche der 39-Jährigen DNA-Spuren der jüngeren Kollegin befanden.

    Auffällig war dem Sachbearbeiter der Inspektion Donauwörth zufolge auch, dass nur der eine Schrank geknackt worden war, in dem das Geld lagerte. Offenbar ergaben sich auch Anhaltspunkte, dass die Einbruchspuren an Türen und am Schrank nur vorgetäuscht waren. Weiter stellten die Polizisten fest, dass mit dem Chip der 32-Jährigen in den Wochen zuvor mehrmals nachts die Nebentür geöffnet worden war.

    Prozess in Nördlingen Verteidiger benennt zwei Frauen als weitere Zeuginnen

    Die Polizeiinspektion Donauwörth führte die Ermittlungen. Die gesammelten Fakten reichten für die Staatsanwaltschaft aus, Anklage gegen die 32-Jährige zu erheben. Demnach soll diese unter anderem eine Geldtasche gestohlen haben, in der sich rund 5800 Euro befanden. Vor dem Amtsgericht schwieg die Angeklagte. An einem ersten Verhandlungstag hörte Richterin Sandra Fischer die Polizisten, die mit dem Fall betraut waren, und einige Beschäftigte des Dorfladens als Zeugen. Verteidiger Peter Möckesch benannte den Ehemann der 32-Jährigen als zusätzlichen Zeugen, gab an, er und seine Frau seien in jener Nacht bei Bekannten in Donauwörth gewesen. Der 35-Jährige verstrickte sich bei seiner Aussage in Widersprüche. Möckesch bat das Gericht, auch zwei Frauen zu hören, die bei dem Treffen mit dabei waren.

    Dies geschah nun bei einem zweiten Termin. Die beiden Zeuginnen bestätigten, dass das Ehepaar in jener Nacht zu Gast gewesen sei. "Wir haben relativ lange gefeiert, bis 1.30 Uhr etwa", sagte eine der Frauen. Sie und andere Zeugin waren sich sicher, dass es sich genau um dieses Datum handelte, denn ein Angehöriger habe an diesem ein Konzert der Band Rammstein besucht und sei erst spät in der Nacht hinzugekommen. Zudem habe die Angeklagte zu der Feier Kuchen mitgebracht. Dies war auch Thema in einer gemeinsamen Gruppe im Nachrichtendienst WhatsApp. Die damals versendeten Texte dazu zeigte eine Zeugin vor Gericht.

    Einbruch in Dorfladen: Alibi für Angeklagte durch zwei Zeuginnen

    Staatsanwalt Lukas Peltsarszky meldete zwar Zweifel "sowohl in die eine als auch in die andere Richtung" an, kam aber zu dem Ergebnis, dass die Aussagen der beiden Frauen nicht zu widerlegen seien. Deshalb sei die Angeklagte freizusprechen. Dafür plädierte auch Anwalt Möckesch. Die Beweise seien "nicht eindeutig", das DNA-Gutachten sei "unbrauchbar". Dennoch hätte es, so die Einschätzung des Verteidigers, zu einer Verurteilung kommen können - wäre da nicht das Rammstein-Konzert gewesen, das den Frauen als Erinnerungshilfe diente.

    Richterin Fischer entschied auf Freispruch. Sie sagte, die 32-Jährige wäre auch ohne die Schilderungen der Zusatz-Zeuginnen nicht verurteilt worden. Der Tatnachweis könne nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden. Freilich gebe es "einige Auffälligkeiten in diesem Fall, die nicht erklärbar sind". Mehrere Verantwortliche des Dorfladens, der durch den Einbruch auf einem Schaden von mehreren tausend Euro sitzenblieb, zeigten sich nach dem Urteil enttäuscht.

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