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Landkreis Donau-Ries: Dem Nachbarn Bier ins Gesicht gespritzt: Mann steht vor Gericht

Landkreis Donau-Ries

Dem Nachbarn Bier ins Gesicht gespritzt: Mann steht vor Gericht

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    Ein 58-jähriger Mann muss sich derzeit vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten.
    Ein 58-jähriger Mann muss sich derzeit vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten. Foto: Wolfgang Widemann

    In Handschellen und in Begleitung von zwei Polizisten wird der Angeklagte in den Verhandlungssaal geführt. Er kommt direkt aus der JVA Kaisheim. Dort sitzt er wegen eines anderen Vergehens für zehn Monate in Haft. Wegen Beleidigung in zwei Fällen steht er nun vor dem Amtsgericht Nördlingen. Es ist nicht das erste Mal für ihn, dass er mit der Justiz zu tun hat.

    Der Angeklagte ist alkoholabhängig, ein Gutachten schätzt ihn als erheblich vermindert schuldfähig ein. "Organische Persönlichkeitsstörung" lautet die offizielle Diagnose – das Gehirn ist so sehr geschädigt, dass sich das Wesen des 58-Jährigen dauerhaft verändert hat. Mit dem Gesetz in Konflikt gerät der Mann seit 2004 immer wieder: Trunkenheit im Verkehr, Beleidigung, Bedrohung, Widerstand gegen Polizeibeamte, gefährliche Körperverletzung. Die Liste ist lang. Insgesamt zehnmal ist der 58-Jährige schon in Haft gewesen. Opfer seiner Angriffe – verbal wie körperlich – sind fast immer Verwandte, Nachbarn oder Polizeibeamte. So auch dieses Mal.

    Gab es auch einen Schlag mit einer Flasche auf den Kopf?

    Der Mann ist arbeitslos, lebt seit Jahren von Harzt IV. Er wohnt normalerweise im Haus seiner Mutter in einer Gemeinde im südlichen Landkreis Donau-Ries. Mit seinem Nachbarn, der auch noch mit ihm verwandt ist, hat er seit über 20 Jahren Streit. Der Geschädigte spricht nun im Prozess davon, dass es besonders in den vergangenen zehn Jahren immer schlimmer geworden sei. Des Öfteren hätte er seinen Nachbarn bereits angezeigt, zuletzt bei der Polizeiinspektion Rain am 1. Januar dieses Jahres.

    Der 82-Jährige habe den Angeklagten damals am Boden in dessen Garten liegen sehen, als er an Neujahr nach Hause kam. Der 58-Jährige habe den Senior schwer beleidigt und ihm Bier ins Gesicht geschüttet, weil dieser das fremde Gelände unerlaubt betreten habe. Zum weiteren Verlauf macht der Geschädigte bei der Polizei und im Gerichtssaal allerdings widersprüchliche Aussagen. Der in der Anklage formulierte Vorwurf, dass der 58-Jährige seinen Nachbarn auch mit einem Stuhl geschlagen und eine Bierflasche auf dessen Kopf zertrümmert hat, bleibt ungeklärt.

    Prozess vor dem Amtsgericht Nördlingen wird fortgesetzt

    Der 58-Jährige ist an diesem Tag aber in zweifacher Hinsicht angeklagt. Er soll außerdem eine 26-jährige Frau beleidigt haben. Das räumt der Mann vor Gericht auch gleich ein, entschuldigt sich sogar beim Opfer. Letztendlich wird der 58-Jährige aber nicht verurteilt – vorerst.

    Laut Richter Gerhard Schamann seien die Aussagen des 82-jährigen Geschädigten zu dem möglichen Angriff mit Bierflasche und Stuhl zu unstimmig, um den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung geltend zu machen. Zunächst muss hierzu ein weiterer Zeuge geladen werden. Dieser wiederum behauptet, der Angeklagte hätte seinen Nachbarn nicht verletzt. Der Prozess wird fortgesetzt.

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