Wollte ein Angler bei Donauwörth den Aufseher mit Bier bestechen?
Plus Ein Mann angelt bei Felsheim verbotenerweise mit drei Ruten. Das bleibt nicht unbemerkt. Doch der Mann hat eine kreative Idee, das Ganze zu regeln.
Wegen Bestechung eines Amtsträgers hat sich ein Mann aus Nürnberg vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten müssen. Er hatte gegen einen Strafbefehl über 4500 Euro Einspruch eingelegt. Weil er verbotenerweise im Sommer vergangenen Jahres mit drei Ruten an der Wörnitz bei Feldheim geangelt hatte, wurde dies vom zuständigen Fischereiaufseher vor Ort moniert und zur Anzeige gebracht. Erlaubt sind nach dem Gesetz lediglich zwei. Doch das war noch nicht alles.
Um den Aufseher dazu zu bringen, auf eine Anzeige zu verzichten, hatte der Angler ihm ein Bier angeboten. Der Aufseher ließ sich jedoch nicht darauf ein und meldete den Vorfall bei der zuständigen Behörde. Der Anzeige folgte schließlich der Strafbefehl wegen Bestechung einer Amtsperson. Vor Gericht betonte der Verteidiger des Angeklagten, Michael Delhey, sein Mandat und ein "Mitangler" hätten mit dem Bier den Aufseher keinesfalls bestechen, sondern ihm lediglich eine Freundlichkeit entgegenbringen wollen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.