Es ist seit mehreren Jahren vor allem in vielen jungen Familien ein heiß diskutiertes Thema: Die Impfung gegen Masern. Seit 2020 sind Personen, die sich in einer Gemeinschaftseinrichtung befinden, per Gesetz dazu aufgefordert, sich gegen die hochansteckende Infektionskrankheit immunisieren zu lassen. Dies trifft damit auch im Landkreis Donau-Ries alle Mädchen und Buben, die eine Kindertagesstätte oder eine Schule besuchen, ebenso medizinisches Personal und Bewohner von Asylunterkünften. Doch längst nicht alle Eltern wollen ihren Nachwuchs impfen lassen. Wie groß die rechtliche Problematik rund um das Masernschutzgesetz ist, zeigte sich am Montag am Verwaltungsgericht Augsburg. Dieses hatte über die Klagen mehrerer Eltern gegen Bescheide des Landratsamts Donau-Ries zu entscheiden.
Landkreis Donau-Ries/Augsburg
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