Seit rund zehn Jahren gibt es bekanntlich in den Gemeinden Holzheim und Münster ernsthafte Pläne, das Waldgebiet Brand für Windenergie zu nutzen. Wie mehrfach berichtet, sollen auf Münsterer Flur in Kürze drei Windräder entstehen, auf Holzheimer zwei. Diese Vorhaben kollidieren nun allerdings mit den Interessen eines weiteren Betreibers von Windkraftanlagen: Auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Baar - ebenfalls im Waldstück Brand - existieren seit 2018 bereits zwei Windräder. Deren Betreiber zieht nun gegen den Freistaat Bayern vor Gericht. Davon betroffen ist auch der Landkreis Donau-Ries.
Ursprünglich gehörten die zwei Baarer Windräder der Firma Uhl Windkraft. Die hatte im Jahr 2017 angefangen, die Anlage zu bauen und sie schließlich mehrere Jahre betrieben – damals gegen den Widerstand des Baarer Gemeinderats. Vor einiger Zeit hat Uhl die Anlage verkauft. Der neue Betreiber ist es nun, der gegen den Bau der fünf Windräder in Münster und Holzheim klagt. Bauträger dieser neuen fünf Anlagen: die Firma Uhl Windkraft.
Ein möglicher Formfehler könnte den Bau verhindern
Grundlage der Klage ist offenbar ein unvollständiges Gutachten. Auf Anfrage unserer Redaktion teilt das Landratsamt mit: „Der Betreiber der derzeit bestehenden Windkraftanlagen macht geltend, dass das im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgelegte Gutachten nicht den Anforderungen der Rechtsprechung entspricht.“ Kurzum: Ein möglicher Formfehler könnte den Bau der Windräder verhindern. Doch das ist nur die halbe Wahrheit.
Dass der Landkreis Donau-Ries überhaupt involviert ist, liegt daran, dass der Freistaat Bayern Beklagter im Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist und als solcher die Zuständigkeit an die örtlich ansässige Behörde, das Landratsamt, abgibt. Vertreten wird er von der Landesanwaltschaft.
Laut Aussage des Landratsamtes moniert der Betreiber der bestehenden Windräder in seiner Klage, dass es durch die neuen Windräder „zu erheblichen Ertragseinbußen an seinen Bestandsanlagen kommt“. Die neuen Windräder sind tatsächlich etwas höher als die bereits bestehenden. Eines der neuen Windräder steht auch in der üblichen Windrichtung. Zu klären, inwiefern daraus „erhebliche Ertragseinbußen“ resultieren, ist nun Aufgabe des Gerichtes.
Die Angaben des früheren Betreibers sind wohl veraltet
Im Vorfeld des Rechtsstreites hatte die Firma Uhl ein Gutachten durch den TÜV Süd in Auftrag gegeben. Dieser hatte eigentlich ermittelt, dass es durch die neuen Windräder zu keinen Einschränkungen kommt. Das Gutachten wurde auf Grundlage der Angaben der Firma Uhl gemacht, die die zwei Anlagen früher betrieben hat. Diese Angaben sind mittlerweile offenbar veraltet. Auf diesen veralteten Angaben fußt dem Vernehmen nach die Anfechtung des Gutachtens.
Für das Gericht besteht nun die Möglichkeit, dem Betreiber der Baarer Windräder recht zu geben und die Genehmigung teilweise oder vollständig aufzuheben. Alternativ könnte die Klage abgewiesen werden. Der wahrscheinlichere Ausgang ist jedoch eine außergerichtliche Einigung zwischen der Firma Uhl und dem Betreiber der Baarer Anlagen. Ob derlei Gespräche bereits laufen und wie weit diesbezüglich der aktuelle Stand ist, ist derzeit nicht bekannt.
Inf-Veranstaltung für Bürgerinnen und Bürger am Samstag, 26. Oktober
Der Bürgermeister der Gemeinde Münster, Jürgen Raab, beobachtet den Prozess als de facto Außenstehender: „Ich sage seit Jahren, dass wir als Gesellschaft daran schuld sind, wenn wir immer nach Bürokratieabbau rufen, aber wir uns die Bürokratie sofort zu Nutze machen, sobald wir einen Vorteil daraus ziehen können.“
Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Münster und Holzheim findet unterdessen am Samstag, 26. Oktober, um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Holzheim eine Info-Veranstaltung zum Thema Bürger-Energie statt. Eines der neuen Windräder soll ein sogenanntes Bürgerwindrad werden. Nachdem Anfang Oktober bereits die ersten Rodungsarbeiten begonnen haben, läuft der Countdown, bevor im Frühjahr nächsten Jahres die Bagger rollen sollen. Ein gewisser Zeitdruck, der allen Beteiligten bewusst sein wird.
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