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Kaisheim-Sulzdorf: Überholmanöver bei Sulzdorf endet vor Gericht

Kaisheim-Sulzdorf

Überholmanöver bei Sulzdorf endet vor Gericht

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    Nötigung im Straßenverkehr - die Justiz kennt da oft keine Milde.
    Nötigung im Straßenverkehr - die Justiz kennt da oft keine Milde. Foto: Alexander Kaya (Symbol)

    Eine Verfolgungsjagd über Feldwege zwischen Sulzdorf und Fünfstetten hat sich ein 20-jähriger Montagearbeiter mit einem Polizeioberkommissar in Zivil geliefert. Vorausgegangen war eine Nötigung im Straßenverkehr und eine vermutlich gefährliche Überholaktion.

    Der aus dem Bereich der Monheimer Alb stammende Angeklagte hatte sich am 17. Januar dieses Jahres gegen 15 Uhr auf dem Nachhauseweg von der Arbeit befunden, als er den hinter ihm fahrenden Polizisten durch eine Bremsaktion nötigte. Um sich das Kennzeichen zu notieren, verfolgte der Polizist den Angeklagten bis zu dessen Wohnhaus, wo sogleich weitere Streifenpolizisten eintrafen, die in der Zwischenzeit von ihm verständigt worden waren. Am Montag musste sich der Heranwachsende nun vor dem Jugendstrafgericht in Nördlingen verantworten.

    Drei Delikte wurden dem Angeklagten vorgeworfen

    Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor dem Nördlinger Amtsgericht nun drei Delikte vor: Erstens habe er sich der Straßenverkehrsgefährdung schuldig gemacht, indem er zwischen Kaisheim und Sulzdorf den Polizisten in einer unübersichtlichen Verkehrssituation durch ein Überholmanöver in Gefahr gebracht habe. Der Angeklagte sei wegen eines plötzlich auftauchenden entgegenkommenden Pkws vor dem Polizisten nach rechts eingeschert, wobei er dessen Wagen beinahe gestreift hätte und dieser ins Schleudern geraten sei, da das Antiblockiersystem ausgelöst worden sei. Als der Polizist den Fahrer sodann verfolgte, um sich das Kennzeichen zu notieren, und ihm auch mehrmals bedeutet habe anzuhalten, habe der 20-Jährige bei Sulzdorf scharf abgebremst und den Polizisten damit im Straßenverkehr genötigt.

    130 Stundenkilometer auf dem Feldweg

    Drittens habe sich der Angeklagte eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig gemacht. Er sei mit überhöhter Geschwindigkeit über die Feldwege gefahren, um den Verfolger abzuhängen, auf manchen Wegen habe die Geschwindigkeit sogar über 130 Stundenkilometer betragen.

    Der Angeklagte bestritt, dass der Überholvorgang gefährlich gewesen sei. Er sei „mit genug Abstand“ zu den vor und hinter ihm fahrenden Autos wieder nach rechts eingeschert. Außerdem habe er in Sulzdorf die „Bremse nur angetippt“, damit der Nachfolgende „mir nicht hinten drauffährt“. Und bezüglich der überhöhten Geschwindigkeit sei er höchstens 110 Stundenkilometer gefahren. Der Angeklagte sagte, er sei verunsichert gewesen und habe sich von dem Verfolgerauto bedrängt gefühlt: „Ich bin angehupt worden, auch mit der Lichthupe, ich wusste nicht, was ich tun soll, da kann ja, wenn ich das sagen darf, weiß Gott was für ein Verrückter drinsitzen.“ Deshalb habe er den Fahrer hinter sich loswerden wollen. Die Fahrt endete erst, als der Angeklagte sein Zuhause erreichte. Dort habe sich der Verfolger als Polizist ausgewiesen, ihn „angebrüllt“ und ihn hingestellt, als wäre er „komplett geisteskrank“.

    Der Angeklagte war nicht alleine unterwegs

    Der 20-Jährige hatte sich nicht allein in dem Wagen befunden, sein Arbeitskollege war bei ihm mitgefahren und wurde nun als Zeuge vernommen. Dem Beifahrer ist das Überholmanöver nach Kaisheim nicht als gefährlich erschienen, überhaupt seien die beiden „ganz normal nach Hause gefahren“, und über die Verfolgungsjagd zeigte er sich auch nicht sonderlich erstaunt. Er habe mit seinem Kollegen am Steuer während der Fahrt nicht darüber gesprochen, was los sei. Er sagte: „Wir haben uns nie viel unterhalten.“

    Der Polizist sagte ebenfalls als Zeuge aus. Als der Angeklagte ihn überholt habe und vor ihm gefährlich eingeschert sei, sei er „voll in die Eisen gestiegen und ich bin voll ins Schleudern gekommen“. Er habe sich danach gefragt: „Warum gibt der Gas? Ich dachte, dass er entweder keinen Führerschein hat, dass er unter Alkohol oder Drogen steht oder dass etwas mit den Kennzeichen nicht stimmt.“ Während er ihm gefolgt sei, um das Kennzeichen zu notieren, habe er bereits seine Kollegen von der Inspektion in Donauwörth verständigt.

    Die Fahrerlaubnis war dem Angeklagten noch am Tag der Tat entzogen worden. In der Vergangenheit war er bereits als Verkehrssünder aufgefallen, vorbestraft war er nicht.

    Das Gericht stellte jetzt das Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und verbotenen Autorennens ein, übrig blieb die Nötigung aus der Anklageschrift. Staatsanwalt Johannes Pausch plädierte auf 40 Tagessätze und eine Sperre der Fahrerlaubnis von vier Monaten. Verteidigerin Veronika Tauchert beantragte 30 Tagessätze.

    Richter Andreas Krug verurteilte den Heranwachsenden nach Erwachsenenstrafrecht zu 30 Tagessätzen zu je 70 Euro. Des Weiteren wurde eine Sperre für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis von drei Monaten verhängt. Krug sprach von rücksichtslosem Verhalten und einer erforderlichen „charakterlichen Nachreifung“.

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