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Kaisheim: Prozess um Drogen in Kaisheim: Nach Freispruch zurück hinter Gitter

Kaisheim

Prozess um Drogen in Kaisheim: Nach Freispruch zurück hinter Gitter

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    In der JVA Kaisheim ist Drogenhandel ein großes Problem.
    In der JVA Kaisheim ist Drogenhandel ein großes Problem. Foto: Wolfgang Widemann (Archiv)

    Stellen Sie sich vor, eine Person besitzt mehrere Tonnen Spaghetti. Was will sie damit? Wohl eine Restaurantkette betreiben und die Pasta verkaufen, lautet die wahrscheinliche Antwort. Bei einem Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht, bei dem ein Insasse der Justizvollzugsanstalt Kaisheim angeklagt ist, klingt die Lage fast ähnlich – und trotzdem ganz anders.

    Denn bei dem 39-Jährigen wurde im vergangenen März keine Pasta gefunden – sondern knapp 30 Gramm psychoaktiver Substanzen, deren Handel illegal ist. Das soll so viel sein, dass damit rund 10.000 Personen gleichzeitig high werden können. Die Staatsanwaltschaft Augsburg ist überzeugt, dass der Mann ein Drogenhändler ist. Und dennoch soll am Ende der Verhandlung ein Freispruch stehen, ein überzeugender gar. Drogen für mehrere Tausend Räusche – dabei klingt das eindeutig. Als Drogenhändler sieht das Gericht den Mann aber nicht an. Doch was wollte er nun mit scheinbar so vielen Drogen?

    Angeklagter aus JVA Kaisheim bestreitet, mit Drogen zu handeln

    Bei dem Prozess, der sich über zwei Tage streckt, kommen mehrere Justizbeamte und Kaisheimer Häftlinge zu Wort. Viele bestätigen die Version des Angeklagten, dass er ein massives Drogenproblem gehabt habe, andere bezeichnen ihn als „große Nummer“ im Gefängnis. Der sagt, er habe die Substanzen selbst konsumieren wollen. Konkrete Hinweise darauf, dass er gehandelt haben soll, will nur ein Mitinsasse haben. Doch der verstrickt sich in Widersprüche, Richterin Susanne Scheiwiller erklärt die Aussage in der Urteilsbegründung zur „Geschichte“, mit der der Zeuge sich Hafterleichterungen habe erschleichen wollen.

    Entscheidend wird die Aussage des Gutachters. Auf dessen Angaben hatte sich die Staatsanwaltschaft bezogen, als sie dem Angeklagten den Besitz von Drogen in exorbitanter Menge vorgeworfen hatte. Doch der Gutachter ordnet ein: Die Rechnung, nach der 30 Gramm rund 10.000 Räuschen entspreche, gelte bei unerfahrenen Personen und sei ohnehin ein ungefährer Wert. Dass manche Personen pro Rausch gar 30 bis 40 mal mehr und dutzendfach täglich konsumieren würden, halte er zwar für viel – ausschließen könne er es nicht.

    30 Gramm synthetischer Cannabinoide - ist das viel?

    So schrumpft der in der Anklage angegebene Wert der gefundenen Drogen im Verlauf der Verhandlung immer weiter zusammen. Den Kaufpreis für das Rauschgift schätzt der Gutachter auf einen dreistelligen Betrag, der Angeklagte gibt an, dafür ein Handy eingetauscht zu haben. Die Version seines Mandanten sei schlüssig, argumentiert Verteidiger Christoph Schima. Nur dass in einer Urinprobe keine Hinweise auf Drogenkonsum gefunden wurden, könne er nicht erklären – der Befund widerspreche jedoch der übrigen Beweisaufnahme. Bei Schimas Plädoyer bricht der Angeklagte in Tränen aus.

    Das Gericht folgt der Argumentation des Verteidigers indes. Außer der schieren Menge – die sich letztendlich als gar nicht so groß herausgestellt habe – gebe es keine konkreten Hinweise auf einen möglichen Drogenhandel, begründet Richterin Scheiwiller das Urteil. Da der Besitz der Substanzen nicht strafbar sei, spricht sie den Angeklagten frei.

    Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung gefordert, die die Haft des Angeklagten um zweieinhalb Jahre verlängert hätte. Dessen Entlassung ist für kommenden Mai vorgesehen.

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