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Kaisheim: Häftling der JVA Kaisheim beleidigt Rechtspfleger bei Videokonferenz

Kaisheim

Häftling der JVA Kaisheim beleidigt Rechtspfleger bei Videokonferenz

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    Ein Häftling in der JVA Kaisheim hat per Videokonferenz einen Rechtspfleger beleidigt. Jetzt wurde er verurteilt.
    Ein Häftling in der JVA Kaisheim hat per Videokonferenz einen Rechtspfleger beleidigt. Jetzt wurde er verurteilt. Foto: Wolfgang Widemann

    Moderne Technik erleichtert seit einigen Jahren den Bediensteten im Amtsgericht Nördlingen die Arbeit. Besondere Vorteile bietet eine Anlage, über die Richter und andere Justizangehörige per Bildschirm mit anderen Institutionen Kontakt aufnehmen können. So lassen sich weite Wege sparen – zum Beispiel nach Kaisheim in die Justizvollzugsanstalt (JVA). Bei solchen Videokonferenzen hat sich ein Häftling zweimal zu Straftaten hinreißen lassen. Diese sind in dieser Form am Gericht, das für den Donau-Ries-Kreis zuständig ist, bislang wohl einmalig.

    Direktschaltung aus der JVA zum Richter

    Mit der JVA Kaisheim steht das Amtsgericht regelmäßig über eine solche Direktschaltung in Verbindung. Richter können Gefangene anhören, die einen Antrag gestellt haben, vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden. Oder JVA-Insassen können trotz der Distanz quasi von Angesicht zu Angesicht Beschwerden aller Art bei einem Richter oder – was in solchen Angelegenheiten auch möglich ist – einem Rechtspfleger vorbringen.

    Im November 2019 fand eine solche Videokonferenz zwischen einem Häftling und einem Rechtspfleger statt. In deren Verlauf zeigte der vielfach vorbestrafte Insasse dem Justizbediensteten den Mittelfinger. Dies wiederholte sich im Februar 2020 bei einem weiteren Kontakt dieser Art. Dieses Mal beließ es der 70-Jährige aber nicht bei der beleidigenden Geste, sondern er ging den Rechtspfleger auch verbal an. Der Mann verwendete Worte wie zum Beispiel „Arschloch“, „faule Sau“ und „Drecksbeamter“.

    Einschlägig straffällig

    Damit handelte sich der Häftling, der laut Eintragungen im Bundeszentralregister auch schon einschlägig straffällig geworden war, eine Strafanzeige ein. Diese mündete jetzt in einen Prozess vor dem Amtsgericht, zu dem der Angeklagte, der zwischenzeitlich aus der Haft entlassen wurde, auch persönlich erscheinen musste. Die Beleidigungen räumte er ein. Wie sollte er auch anders, schließlich waren die Videokonferenzen aufgezeichnet worden. Einen Rechtsanwalt hatte der Angeklagte nicht dabei.

    Während die Staatsanwaltschaft eine weitere Gefängnisstrafe forderte, beließ es Richter Nicolas Pfeil bei einer – allerdings deftigen – Geldstrafe. 180 Tagessätze zu je 15 Euro bedeuten für den offenbar weitgehend mittellosen Mann eine Summe von 2700 Euro.

    Kommunikation auf der ganzen Welt

    Übrigens: Die Video-Konferenzen beschränken sich beim Amtsgericht nicht nur auf die JVA, sondern bietet weitere Möglichkeiten. „Wir können damit auf der ganzen Welt kommunizieren“, erläutert stellvertretender Direktor Gerhard Schamann. Man könne mit allen anderen Gerichten in Kontakt treten, die ebenfalls über eine solche Anlage verfügen: „Das hat sich oft bewährt.“

    Beispielsweise könnten so Zeugen im Ausland vernommen werden. Oder ein Gericht in einem anderen Staat wende sich an die Kollegen in Nördlingen, um dort eine Person anzuhören. Diese Art der Zusammenarbeit habe bereits in einigen Fällen innerhalb von Europa stattgefunden.

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