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Gemeinderat bittet Kaisheimer Bürgermeister zum Amtsarzt
![Ob beziehungsweise wann Martin Scharr wieder als Bürgermeister arbeiten kann, ist weiter völlig unklar. Ob beziehungsweise wann Martin Scharr wieder als Bürgermeister arbeiten kann, ist weiter völlig unklar.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715673836705-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Nach dem Unfall von Martin Scharr herrscht weiter Ungewissheit, wann oder ob der Rathauschef wieder in sein Amt zurückkehrt. Das sind die aktuellen Entwicklungen.
![Gemeinderat bittet Kaisheimer Bürgermeister zum Amtsarzt](https://www.augsburger-allgemeine.de/img/incoming/crop50009986/9143054912-cv1_1-w40-owebp/Wolfgang-Widemann?t=.jpg)
Noch immer ist völlig unklar, ob beziehungsweise wann der Kaisheimer Bürgermeister Martin Scharr nach seinem schweren Unfall wieder ins Rathaus zurückkehren kann. Inzwischen hatte Scharr auf Veranlassung des Gemeinderats eine Termin beim Amtsarzt, der feststellen soll, wie es um den Gesundheitszustand und die Genesungsprognose steht.
Der Bürgermeister verunglückte im Juli 2023 in Kaisheim mit dem Fahrrad. Aus ungeklärten Gründen verlor er auf der abschüssigen Strecke zwischen der Bernhardisiedlung und dem Kernort die Kontrolle über sein Elektro-Fahrrad und prallte gegen einen Laternenmasten. Weil sich Scharr auf dem Weg zu einem Konzert der Kaisheimer Musikkapelle im Mükschpark befand, gilt das Unglück als Dienstunfall. Der 54-Jährige erlitt schwerste Verletzungen. Sein rechter Arm ist noch immer gelähmt. Anfang April fanden Untersuchungen in einer Fachklinik in Ludwigshafen statt. Die sollten, so sagte Scharr gegenüber unserer Redaktion, die Grundlage für das weitere Vorgehen bilden, etwa, ob eine weitere Operation nötig ist.
Der Bürgermeister soll sich dem Kaisheimer Gemeinderat erklären
Das Ergebnis ist aber noch immer nicht bekannt. Derweil beschloss der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung, dass sich der Rathauschef gegenüber dem Gremium erklären soll. Dies sprach in der Sitzung am Dienstagabend Ratsmitglied Josef Mayer an. Auf der Tagesordnung stand (wieder einmal) das Thema "Neuwahl Zweiter Bürgermeister". Hintergrund: Markus Harsch, der diesen Posten innehatte, im Juli vorigen Jahres Scharrs Vertretung übernahm und sich dafür von seinem eigentlichen Beruf als Justizbeamter beurlauben ließ, erkrankte Anfang 2024 und legte das Amt als Vize-Bürgermeister nieder. Seitdem führt automatisch Dritter Bürgermeister Manfred Blaschek die Geschäfte.
Eine Neuwahl des Zweiten Bürgermeisters, der aus den Reihen der Gemeinderäte kommen muss, scheiterte bislang an einem fehlenden Kandidaten. Offenbar will sich kein Mitglied des Gremiums darauf einlassen, ohne zu wissen, wie lange es damit quasi in Vollzeit im Rathaus präsent sein muss. Dieses Problem riss Mayer jetzt an. Er beantragte angesichts der Tatsache, dass ein Amtsarzt zur Beurteilung der Dienstfähigkeit des Bürgermeisters beauftragt ist, den Neuwahl-Punkt von der Tagesordnung zu streichen. Dem folgte das Gremium einstimmig.
Bürgermeister Martin Scharr war in der vorigen Woche beim Amtsarzt
Dritter Bürgermeister Blaschek hatte zuvor erklärt, Scharr sei vorige Woche beim Amtsarzt gewesen: "Auf das Ergebnis warten wir noch." Fachleuten zufolge dürfte es freilich lange dauern, bis es so weit ist. Erfahrungsgemäß gibt ein Amtsarzt in solchen Fällen ein medizinisches Gutachten in Auftrag. Bis dieses vorliegt, vergehen in aller Regel Monate.
Scharr selbst erklärte vor einigen Wochen, er setze alles daran, in sein Amt zurückkehren. Die Ärzte seien optimistisch, dass er dieses Ziel erreichen könne. Andererseits geht das Beamtengesetz beim krankheitsbedingten Fehlen eines Bediensteten nach einem Jahr von der Möglichkeit aus, dass eine dauerhafte Dienstunfähigkeit vorliegt. Dies werde bei Wahlbeamten (ein solcher ist Scharr) analog angewendet, so ein Verwaltungsrechtler gegenüber unserer Zeitung.
Muss das Landratsamt einen Verwalter für die Gemeinde Kaisheim bestellen?
Da sich aktuell keine schnelle Lösung abzeichnet, könnte die Gemeinde in eine prekäre Situation geraten. Manfred Blaschek, der seinen Aufgaben als Verantwortlicher im Rathaus ohnehin lediglich nach seiner eigentlichen Arbeit in einer Druckerei nachkommen kann, hat bereits kundgetan, er werde in dieser Weise nur eine bestimmte Zeit zur Verfügung stehen. Sollte Blaschek hinwerfen oder abwesend sein - dies wäre zum Beispiel bei einem Urlaub der Fall -, wäre die Verwaltung seinen Angaben zufolge in dieser Zeit ein Stück weit handlungsunfähig. In solchen Situationen kann das Landratsamt als kommunale Aufsichtsbehörde eine Person bestellen, die vertretungsweise entsprechende Entscheidungsbefugnisse hat. Dafür in Frage käme beispielsweise ein Fachanwalt für öffentliches Recht.
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