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Justiz: Marihuana: Eigengebrauch oder Handel?

Justiz

Marihuana: Eigengebrauch oder Handel?

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    Ein 25-Jähriger aus dem Jura-Bereich musste sich vor dem Amtsgericht in Nördlingen wegen vorsätzlichen Handels und Besitzes von Marihuana verantworten. Den Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen hatte er im Vorfeld nicht akzeptiert. Richter Gerhard Schamann stellte klar: „Das war noch der Corona-Bonus.“ Die geringere Strafe sollte verhindern, dass es zu einer Verhandlung vor Gericht kommt.

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