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Justiz: Hat Gastronom in Donauwörth 600.000 Euro Steuern hinterzogen?

Justiz

Hat Gastronom in Donauwörth 600.000 Euro Steuern hinterzogen?

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    Steuerhinterziehung .im großen Stil wird einem Gastronomen vorgeworfen, der in Donauwörth ein größeres Lokal betrieben hat.
    Steuerhinterziehung .im großen Stil wird einem Gastronomen vorgeworfen, der in Donauwörth ein größeres Lokal betrieben hat. Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

    Der Vorwurf wiegt schwer: 611.000 Euro an Steuern soll ein Gastronom in den Jahren 2015 inklusive 2017 hinterzogen haben, die beim Betrieb seines Asia-Restaurants im Stadtgebiet von Donauwörth angefallen sind. Jetzt steht der 51-Jährige als Angeklagter in Augsburg vor dem Amtsgericht, wo darüber entschieden wird, welche Strafe für sein mutmaßliches Fehlverhalten gegen ihn verhängt wird.

    Im Jahr 2015 kam der mehrfache Familienvater nach Donauwörth, um dort ein neues Restaurant zu eröffnen. Zuvor war der Mann als Gastronom in Württemberg tätig gewesen. Nach Erkenntnissen von Steuerfahndern wurde das Restaurant in der Großen Kreisstadt von Anfang an gut angenommen und lief scheinbar prächtig. Obwohl das Lokal eine stattliche Größe hatte, habe man am Wochenende ohne Reservierung kaum Chancen auf einen Tisch gehabt, war vor Gericht zu hören. Auch unter der Woche, schon mittags, sei das Gasthaus respektabel besucht gewesen.

    Viele Gäste, wenig Steuern - das fiel den Steuerfahndern auf

    Bald schon stellten Steuerfahnder eine Diskrepanz zwischen dem großen Zuspruch bei den Gästen und dem fest, was der Gastronom bei der Steuer erklärte. Es wurde geprüft, es gab eine Hausdurchsuchung, der Gastronom wurde zum Gespräch gebeten. Spätestens jetzt wurde es kompliziert in dem Verfahren vor dem Amtsgericht: Zwei Steuerprüfer erklärten dem Gericht vereinfacht gesagt, wie sie auf die in der Anklageschrift genannte Summe von 611.000 Euro gekommen sind, die sich aus Verkürzungen bei der Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer ergeben hätten. Da wurde von Richtsatzsammlung gesprochen und von Umsatzschätzungen. So soll der Gastronom aufgrund der angenommenen Komplettauslastung seines Lokals allein an den Wochenenden einen Jahresumsatz von rund 1,5 Millionen Euro erzielt haben.

    Dazu müssten weitere Hunderttausende Euro Einnahmen aus dem Geschäft der anderen Tage erzielt worden sein, nachdem es keinen Ruhetag und keine Betriebsferien gegeben habe. Anhand eines bestimmten Faktors, der je nach Betriebsart, -größe und -lage unterschiedlich ist, berechneten die Finanzbeamten die Einnahmen, aus denen sie abzüglich der bezahlten Steuer die 611.000-Euro-Schuld bezifferten.

    Der Angeklagte schweigt größtenteils

    Er habe alles richtig gemacht, ließ sich der Angeklagte zitieren, der ansonsten vor Gericht schwieg. Nicht so sein Verteidiger Markus Birkenmaier, der die genannten Zahlen doch erheblich infrage stellte. Und wo sollen die genannten 611.000 Euro geblieben sein, nachdem es für einen derartigen Betrag auch in den Bankdaten keine Anhaltspunkte gebe?

    Ein Finanzexperte aus Braunschweig legte dem Gericht detailliert dar, wie der Gastronom mithilfe eines speziellen Buchungsprogramms gearbeitet habe. Bei dieser Computer-Software sei es möglich gewesen, die „Kasse“ nachträglich und praktisch spurlos abzuändern. Das und Weiteres mehr haben Datenexperten bei der Prüfung des beschlagnahmten Buchungscomputers des Gastwirts sichtbar gemacht.

    Verteidiger des Gastronomen bittet um Bedenkzeit

    Anders als für Staatsanwalt Benedikt Weinkamm brachte der erste Verhandlungstag für Verteidiger Birkenmaier so viele neue Erkenntnisse, dass er um Bedenkzeit und einen weiteren Termin bat. Auch das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Markus Eberhard sah den Bedarf nach weiterer Aufklärung und setzte folgerichtig einen weiteren Verhandlungstermin nach den Osterferien an. Bis dahin wollen sich die Beteiligten Einblick in die entscheidenden Daten verschaffen. Auch sollen erneut Zeugen geladen werden.

    Der Angeklagte? Ja, er habe Zeit, dann wieder aus seiner neuen Heimat in Stuttgart nach Augsburg zu kommen. In Stuttgart arbeite er jetzt als Koch in einem Restaurant, das einer GmbH gehöre, deren Geschäftsführerin seine Ehefrau sei. Aufgrund der Corona-Pandemie lebe die Familie aber seit Monaten quasi ohne Arbeit von staatlicher Hilfe.

    Was ist mit der Ablöse für das Restaurant passiert?

    Ob in dieses neue Restaurant jene 140.000 Euro Ablöse geflossen sind, die der Angeklagte erlöst hatte, als er sein Lokal in Donauwörth Anfang 2018 an einen neuen Betreiber übergab? Auch dazu machte er keine Angaben.

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