Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe hält sich bedeckt mit Informationen zu dem Iraker, der am Mittwoch im Landkreis Donau-Ries von Beamten des Landeskriminalamts festgenommen wurde. Der junge Mann im Alter Mitte 20 sitzt seitdem in Untersuchungshaft, angeordnet vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs. Es besteht dringender Tatverdacht, dass er im Irak zwischen 2014 und 2016 Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat war und in deren Namen gekämpft hat. So lautet der Vorwurf, dem ihm die Generalbundesanwaltschaft macht und der Gegenstand des Haftbefehls ist, wie die Pressestelle auf Anfrage sagt.
Jetzt wird erst einmal ermittelt
Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Einheit gilt als Schwerkriminalität und für Terrorismus-Vorwürfe ist generell der Bundesgerichtshof zuständig. Das lasse auch keine Rückschlüsse auf mögliche Aktivitäten des Tatverdächtigen hier in Deutschland und im Landkreis Donau-Ries zu, sagt der Pressesprecher.
Fragen nach dem Leben des jungen Mannes hier in Deutschland, wo im Donau-Ries sein Wohnsitz ist, ob er im Landkreis selbst oder von dort aus terroristisch aktiv war oder anderweitig aufgefallen ist, werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet. „Das ist Gegenstand der Ermittlungen, dazu äußern wir uns nicht“, heißt es. Auch zum Aufenthaltsstatus des Irakers gibt es keine Informationen. Jetzt werde zunächst ermittelt, dann entscheide der Bundesgerichtshof, ob Anklage erhoben wird.
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