Es ist weiterhin ein Thema, das in den Kommunen viele Menschen bewegt: Tempo 30. Nicht selten gibt es hitzige Diskussionen darüber, ob an der ein oder anderen Stelle nicht doch vielleicht eine weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkung möglich wäre. Nun gibt es neue Regelungen. Vor rund zwei Wochen trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die die Möglichkeiten für Tempo 30 ausweitet. Manche Kommune nennt bereits Straßen, die unter die neuen Regelungen fallen könnten.
Das Straßenverkehrsgesetz sah bis dato vor, dass Tempo 30-Strecken in Wohngebieten mit vielen Fuß- und Radfahrern, auf Straßen mit hohem Unfallrisiko sowie im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen eingeführt werden können. Nun gelten auch viel genutzte Schulwege, Spielplätze, Fußgängerüberwege sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung als mögliches Kriterium. An diesen Plätzen ist es in Zukunft nicht mehr notwendig, eine spezielle Gefahrenlage nachzuweisen. Außerdem ist es möglich, zwei Tempo-30-Strecken miteinander zu verbinden, wenn nicht mehr als 500 Meter zwischen ihnen liegen. Dazu kommen Erleichterungen bei der Einrichtung von Busspuren und Radwegen. Vorerst wird aber noch wenig passieren. Denn wie der Landkreis Donau-Ries auf Anfrage erklärt, müssen die Verwaltungsvorschriften noch angepasst werden. Mit Blick auf die Kreisstraßen könne eine Prüfung daher noch nicht erfolgen, so der Kreis.
Oettingen, Nördlingen und Rain sind froh über neue Möglichkeiten bei Tempo 30
Grundsätzlich kommt der Schritt bei Kommunen im Kreis gut an. So erklärt Pressesprecherin Magdalena Stempfle von der Stadt Nördlingen, sie erachte die Änderung des Gesetzes als positiv und befürworte dies. In Rain äußert man sich ähnlich. „Die Stadt Rain sieht die Änderung der Straßenverkehrsordnung als einen Schritt in die richtige Richtung, um die Sicherheit und das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.“ Und auch in Oettingen findet es Bürgermeister Thomas Heydecker positiv, den Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit einzuräumen. Doch er sagt auch, dass diese Entscheidungsfreiheit mit den Neuerungen „nur sehr eingeschränkt“ gegeben sei. Sie seien weit weniger weitreichend als zunächst von den Kommunen erhofft. Vielmehr bleibe bis auf wenige Ergänzungen, die zusätzlich noch erklärungsbedürftig seien, nahezu alles beim Alten. Tatsächlich erklärt das deutschlandweite Städtebündnis „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ in dem auch Oettingen Mitglied ist: „Der Anordnung von Tempolimits innerorts sind weiter zu enge Grenzen gesetzt, der Begründungsaufwand für die verkehrsrechtlichen Anordnungen bleibt zu hoch.“
Dennoch hat Oettingens Bürgermeister einen Straßenzug im Blick, der mit der neuen Gesetzeslage für Tempo 30 infrage käme. „Kellerstraße/Georg-Friedrich-Steinmeyer-Straße/Schloßbuck wäre sicherlich eine der ersten Straßen, die sich der Bau- und Verkehrsausschuss näher ansehen würde, da es sich um einen wichtigen Schulweg handelt und wir im Verlauf der Straße viele Wechsel der Geschwindigkeitsbeschränkungen haben“, erklärt Heydecker. Auch für die Goethestraße, in der derzeit zum Teil 30 gilt, sowie die Ortsdurchfahrt von Nittingen könne das Thema relevant sein. In Nördlingen verweist man Stadtsprecherin Stempfle darauf, dass in der Vergangenheit bereits in mehreren Straßenzügen außerhalb der Altstadt, zum Beispiel Herlinstraße, Kerschensteinerstraße, Nähermemminger Weg Tempo-30-Zonen eingerichtet worden seien. „Momentan ist nicht konkret geplant, in weiteren Bereichen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h umzusetzen.“ Dennoch sei die Stadt dankbar, durch die Gesetzesänderung bei Bedarf rechtssicher Tempo 30 einführen zu können.
Stadt Rain ist gegen generelle Einführung von Tempo 30
Auch in Rain verweist man darauf, in den vergangenen Monaten bereits Tempo-30-Zonen eingeführt zu haben. Diese würden aktuell umgesetzt. Unter anderem beim Kindergarten „Am Schloss“ in der Bürgermeister-Bleimayr-Straße, beim Seniorenheim Teilbereiche der Franz-Lachner-Straße, Gartenstraße und Vinzenz-Lachner-Straße, oder im Forellenweg auf Antrag der Anwohner. Dies gelte auch für die Stadtteile. Die Stadt verweist in Staudheim auf die Dorfleite, die Untere Dorfleite, den Saumweg und die Untere Saumwiesen und in Sallach das Wohngebiet An der Saumweide. „Inwieweit durch die neue Novelle weitere Straßen mit aufgegriffen werden können, wird sich im Rahmen der nächsten Verkehrsschauen zeigen“, heißt es aus dem Rathaus. Ein generelles Tempo 30 sei zwar ohnehin rechtlich nicht möglich, die Stadt findet ein solches aber ohnehin „weder möglich noch zweckmäßig“. Bis die ersten 30er-Zonen aufgrund der neuen Regelungen ausgewiesen werden, dürfte es ohnehin noch dauern. Wie der Kreis berichtet, soll die Anpassung der Verwaltungsvorschriften voraussichtlich im Frühjahr 2025 erfolgen.
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