Wenn es um das Thema Windkraft geht, läuft selten etwas reibungslos. Und auch in unserer Region gibt es immer wieder Diskussionen, wo denn jetzt überhaupt Windräder hinkommen sollen. Nun geht es aber nicht um ein einzelnes Projekt. Vielmehr steht die übergreifende Planung im Fokus. Konkret ging es im zuständigen Ausschuss des Regionalen Planungsverbandes um die Ausweisung von sogenannten Vorranggebieten für Windenergie in der Region Augsburg. Ein Entwurf legt dar, welche Gebiete dafür infrage kommen. Die kommunalen Vertreter reagierten teils mit Verwirrung auf das Papier.
Was sind Vorranggebiete?
In einem Vorranggebiet für Windenergie ist tatsächlich auch nur diese Nutzung erlaubt. Genehmigungsverfahren sind erleichtert. Andere Nutzungen sind ausgeschlossen. So können dort beispielsweise keine Wohnungen mehr gebaut werden. Auch eine anderweitige gewerbliche Nutzung ist in solchen Gebieten untersagt. Auch außerhalb solcher Vorranggebiete können weiterhin Windräder entstehen. Deren Aufstellung ist aber mit einem aufwendigeren Genehmigungsverfahren verbunden.
Warum wird ein Plan für Vorranggebiete erstellt?
Anfang 2023 trat ein Bundesgesetz in Kraft, das die Bundesländer zur Ausweisung solcher Flächen verpflichtet. Jedes Bundesland hat dafür prozentuale Vorgaben bekommen. Bis Ende 2027 muss Bayern mindestens 1,1 Prozent der Landesfläche entsprechend ausweisen, bis 2032 sind 1,8 Prozent gefordert. Die Staatsregierung hat die Regionalen Planungsverbände mit der Erstellung des Plans beauftragt. Für unsere Region ist das Büro in Augsburg zuständig. Dieses ist für die Landkreise Donau-Ries, Augsburg, Dillingen, Aichach-Friedberg sowie die Stadt Augsburg verantwortlich. Der Landrat des Landkreises Donau-Ries, Stefan Rößle, ist derzeit der Vorsitzende des Regionalen Planungsverbandes.
Welche Flächen eignen sich für Vorranggebiete?
Viele Flächen fallen von vornherein weg, weil dort andere Belange Vorrang besitzen. Dazu gehört unter anderem der Umweltschutz. Bei einem Vogelschutzgebiet ist beispielsweise die Nutzung als Vorranggebiet nicht möglich. Auch eine militärische Nutzung steht einem Vorranggebiet entgegen. Mitten in Städten ist die Ausweisung solcher Flächen ebenfalls nicht möglich. Übrigens eignen sich Gebiete, in denen schon Windräder stehen, nicht unbedingt als Vorranggebiete. Das sorgte für große Verwirrung im Ausschuss: Mancher bezeichnete dies als „unlogisch“. Landrat Rößle erklärte: „Es kann sein, dass es da eine Genehmigung für Windräder gibt. Das heißt aber nicht unbedingt, dass die Fläche auch die Kriterien für ein Vorranggebiet erfüllt.“
Was sieht der Entwurf vor?
Für den Bereich des Planungsverbands Augsburg sieht das Papier 82 Vorranggebiete vor. Diese entsprechen rund 2,4 Prozent der Fläche. Auch im Landkreis Donau-Ries sind Vorranggebiete denkbar. Klar ist aber: Im Rieskrater soll es keine Vorrangflächen geben. Das beschloss der Planungsausschuss im Sommer dieses Jahres.
Wie reagieren die Kommunen?
Grundsätzlich besteht laut Landrat Rößle eine große Bereitschaft bei den Städten und Gemeinden, Flächen anzubieten. „Das sieht noch ganz anders aus als vor einigen Jahren.“ Rößle versuchte aber auch, die Kommunen in ihrem Tatendrang etwas zu bremsen. „Man darf nicht vergessen, dass in einem solchen Gebiet dann auch nichts anderes mehr geht. Es ist sogar gar nicht so leicht, dort dann einen Solarpark zu errichten.“ Bei den Landkreisvertretern im Ausschuss sorgte der Entwurf zum Teil für Unverständnis.
„Es gibt Gebiete, wo Amtskollegen von mir Windräder bauen wollen, die auf der Karte ausgespart sind. Warum auch immer“, sagte Marxheims Bürgermeister Alois Schiegg, der für den Osten des Landkreises Donau-Ries spricht. Der Vertreter für den Norden, Fremdlingens Bürgermeister Frank Merkt, äußerte ebenfalls seine Überraschung. „Ich habe den Plan Kollegen gezeigt und die waren sehr überrascht, dass von ihnen gemeldete Flächen außen vor sind..“ In seinem Gebiet habe es keinen Bürgermeister gegeben, der sich gegen Windräder gesperrt habe. Merkt führt als Beispiel seine Gemeinde an. „Der gesamte Höhenzug im Norden ist nicht berücksichtigt. Dabei wollen wir hier unbedingt Wind nutzen.“ Ähnliche Stimmen kamen auch aus den anderen Landkreisen.
Wie geht es weiter?
Ursprünglich sollten die Mitglieder den Entwurf im Ausschuss billigen. Dazu waren diese aber nicht bereit. „Es gibt einfach Irritationen bei Kommunen. Wichtig es jetzt, nochmal in den Dialog zu kommen, damit wir einen größtmöglichen Konsens haben“, erklärte Tobias Steinwinter, Bürgermeister der Gemeinde Zöschingen im Landkreis Dillingen. Er brachte einen Änderungsantrag ein: Dieser sieht vor, dass der Ausschuss den Entwurf lediglich zur Kenntnis nimmt. Er wurde einstimmig angenommen. Nun finden ab Januar drei Monate lang formelle Gespräche zwischen den einzelnen Kommunen und den verantwortlichen Planern über den Entwurf statt.
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