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Illegale Prostitution in Donau-Ries: Polizei ermittelt

Landkreis Donau-Ries

Polizei ermittelt wegen illegaler Prostitution im Landkreis Donau-Ries

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    Seit Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 gilt Prostitution in Deutschland nicht mehr als sittenwidrig. Das heißt aber nicht, dass sie überall erlaubt ist.
    Seit Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 gilt Prostitution in Deutschland nicht mehr als sittenwidrig. Das heißt aber nicht, dass sie überall erlaubt ist. Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa, Symbolbild

    „Hallo, ich bin Thea, eine verführerische Asiatin mit zierlicher Gestalt“ - „Bock auf ein versautes Date voller Sex, Lust und Leidenschaft?“ - „Hey, mein Süßer, hast du mal wieder Lust auf einen geilen Zeitvertreib?“: So oder so ähnlich klingen Inserate, mit denen auf verschiedenen Internet-Plattformen Kunden für das älteste Gewerbe der Welt angesprochen werden. Junge Frauen in Dessous sind dort abgebildet, die detailliert ihre Dienstleistungen mit Preisangaben beschreiben. Dazu sind - unter anderem auch - Adressen in Kaisheim, Wemding oder Donauwörth genannt. Das Heikle daran: Während Prostitution in Städten über 30.000 Einwohnern gesetzlich erlaubt ist, gilt sie in kleineren Kommunen als illegal und wird als Ordnungswidrigkeit beziehungsweise als Straftat geahndet.

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