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  3. Holzheim: Verwaltungsgericht rehabilitiert Holzheimer Gemeinderat Helmut Staber

Holzheim
16.10.2023

Verwaltungsgericht rehabilitiert Holzheimer Gemeinderat Helmut Staber

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg soll es in Holzheim wieder konstruktiv weitergehen - das wünschen sich die Beteiligten.
Foto: Barbara Würmseher

Der Gemeinderat Holzheim hatte fünf Kollegen im Dezember 2020 eine Rüge ausgesprochen. Einer von ihnen klagte. Das sagt das Verwaltungsgericht Augsburg dazu.

Der Gemeinderat Holzheim hat rechtswidrig gehandelt, als er in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 einen schuldhaften Pflichtverstoß des Ratsmitglieds Helmut Staber erkannte und Bürgermeister Josef Schmidberger ihm daraufhin eine Rüge aussprach. Zu dieser Entscheidung kam jetzt die 7. Kammer am Verwaltungsgericht Augsburg unter Vorsitz von Lars Oldag. 

Der Richter sah den Sachverhalt in einem besonderen Spannungsfeld. Einerseits sei Staber als Mandatsträger grundsätzlich seiner freien Gewissensentscheidung unterworfen, andererseits habe er aber ohne jegliche Argumente seine Zustimmung zur Jahresrechnung 2019 verweigert, wozu es "sehr, sehr gute Gründe" brauche. Oldag: "Nur schwerwiegende Verstöße gegen finanzwirtschaftliche Aspekte einer Jahresrechnung rechtfertigen eine solche Haltung." Als einen "kommunalpolitischen Denkzettel", wie Stabers Verhalten mitunter gewertet wurde, verstand der Vorsitzende das Ganze freilich nicht. 

Bei Staber und den Kollegen war unklar, warum sie die Zustimmung verweigerten

Was war geschehen? Die Ursprünge liegen bald vier Jahre zurück und hatten damals hohe Wellen in der ohnehin "rauen See" des Holzheimer Gemeinderats geschlagen. Helmut Staber hatte - noch in der Amtszeit des früheren Bürgermeisters Robert Ruttmann - der Jahresschlussrechnung 2019 seine Zustimmung verweigert. Begründung? Fehlanzeige! 

Weitere vier Ratsmitglieder votierten ebenfalls dagegen. Bei allen Fünfen blieben in der öffentlichen Sitzung die Beweggründe offen. Da Antipathien zwischen den Haupt-Protagonisten kein Geheimnis waren, vermuteten einige eben jenen "kommunalpolitischen Denkzettel", den Staber Ruttmann habe erteilen wollen. Die Rede war von einem "ungeheuerlichen Vorgang" und es blieb ein "Gschmäckle". Auch hieß es, Staber verfolge Einzelinteressen und die hätten hinter Allgemeininteressen zurückzustehen.

Ruttmann sah im Vorgehen der Kollegen einen bewussten Bruch des Diensteides und stellte Anträge zur juristischen Aufarbeitung. Der Vorfall zog sich in die nächste Legislaturperiode und landete auf dem Schreibtisch des heutigen Bürgermeisters Josef Schmidberger. Er und das neu gewählte Gemeinderats-Gremium sprachen schließlich jene Rüge am 1. Dezember 2020 aus.

Wer die Entlastung verweigert, muss dazu Stellung nehmen

Basis dafür war die Einordnung der verwaltungsrechtlichen Situation einer damaligen leitenden Mitarbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft Rain sowie der Kommunalaufsicht am Landratsamt. Diese Einordnung gipfelte in folgendem Fazit: "Bei einer Ablehung der Jahresschlussrechnung müssen fachliche Gründe genannt werden, sonst liegt ein Verstoß gegen die Sorgfalts- und Gewissenhaftigkeitspflicht vor." Das Ganze sei nicht korrekt gelaufen, denn wer die Entlastung verweigere, müsse dazu Stellung nehmen. 

Staber selbst und sein Rechtsanwalt argumentierten jetzt in der Verhandlung, diese Stellungnahme habe es durchaus gegeben, wenngleich nicht in der Gemeinderatssitzung, sondern bereits im Vorfeld in schriftlicher Form. Staber habe in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses einige Punkte beanstandet, was indes wirkungslos geblieben sei. Rchtsanwalt Kalthoff: "Meinem Mandanten lag es nie an einer persönlichen Auseinandersetzung, es ging ihm immer um die sachliche Auseinandersetzung, er hatte immer sachliche Gründe." 

Verwaltungsgericht Augsburg folgt der Sichtweise des Klägers Staber

Und Staber erklärte: "Es fiel mir schwer, Dinge in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung zu sagen, da ich doch als Rechnungsprüfer Verschwiegenheitspflicht hatte. Jeder einzelne Punkt, den ich hätte nennen können, hätte gegen diese Pflicht verstoßen. Über die Rüge war ich geschockt. Ich habe persönlich darunter gelitten." Die Klage sei für ihn die einzige Möglichkeit gewesen, der Rüge zu widersprechen. Ihm gehe es um seine öffentliche Rehabilitation. 

Die Gegenseite beharrte indes darauf: "Es gab in keiner Weise Beanstandungen an der finanzrechtlichen Seite", so Rechtsanwalt Josef Geislinger.

Am Ende folgte die Kammer der Sichtweise des Klägers. Das Gericht sehe zwar ebendieses komplexe Spannungsfeld zwischen der Gewissensentscheidung und der Notwendigkeit zur Begründung, erklärte Oldag. Staber habe aber seine Pflicht als Gemeinderat nicht verletzt.

Das Verhalten der vier anderen Ratsmitglieder war nicht Gegenstand der Verhandlung. Auch wenn sich die Rüge gegen alle Fünf gerichtet hatte, ging es im Prozess nur um die juristische Beurteilung von Stabers Verhalten und um seine Beweggründe.

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