Von 330 auf 180 Prozent hat der Gemeinderat Niederschönenfeld den Hebesatz für die Grundsteuer B gesenkt. Trotzdem gab es Gegenstimmen: Verabschiedet wurde die neue Satzung mit neun zu vier Stimmen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde von 330 auf 480 Prozent erhöht; der Wohnanteil bei landwirtschaftlichen Anwesen fällt allerdings künftig in die Grundsteuer B. Als Grund für die Gegenstimmen brachten die vier Ratsmitglieder zum Ausdruck, dass man die von Bundesverfassungsgericht und Gesetzgebung veranlasste Änderung des Systems „aufkommensneutral“ umsetzen wollte. Nun ist aber bei den von Bürgermeister Stefan Roßkopf vorgeschlagenen Hebesätzen im Haushalt 2025 eine Steigerung der Einnahmen von 19.700 auf 21.000 Euro (Grundsteuer A) und von 93.450 auf 111.000 Euro (Grundsteuer B) prognostiziert.
Niederschönenfeld
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