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Mann erlegt sich selbst ein Fahrverbot auf: Strafanzeige
![Ein Mann aus der Stadt Harburg hat sich strafbar gemacht, weil er ein Fahrverbot falsch interpretierte. Ein Mann aus der Stadt Harburg hat sich strafbar gemacht, weil er ein Fahrverbot falsch interpretierte.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674144167-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Ein Harburger muss seinen Führerschein wegen eines Verkehrsdelikts abgeben. Jedoch denkt sich der Autofahrer eine andere Lösung aus.
Auf nicht alltägliche Weise hat sich ein Mann aus dem Harburger Stadtgebiet strafbar gemacht. Er dachte, er könne ein Fahrverbot, das nach einem Verkehrsdelikt gegen ihn verhängt worden war, ganz unbürokratisch quasi sich selbst auferlegen.
Gegen den Mann bestand der Polizei zufolge bereits seit Januar 2024 ein rechtskräftiges Fahrverbot. Er gab seinen Führerschein aber nicht ab. Als die Beamten deshalb die Fahrerlaubnis an dessen Wohnadresse sicherstellen wollten, bemerkten sie, dass der Besagte seinen Pkw nutzte. Er gab an, eigenständig einen Monat lang (im Februar) auf Fahrten verzichtet zu haben, ohne aber seinen Schein abzugeben. Der Mann dachte, das Fahrverbot wäre damit abgegolten.
Die Verbotsfrist lief für den Autofahrer aus dem Raum Harburg weiter
Allerdings, so die Polizei, lief aufgrund der Nichtabgabe die Verbotsfrist weiter. Die Beamten nahmen daher eine Strafanzeige gegen den Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf. Die juristische Bewertung obliegt nun der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Die Gesetzeshüter machen darauf aufmerksam, dass ein Führerschein dann abgegeben werden muss, wenn ein Fahrverbot rechtskräftig ist. In der Regel ist das nach Ablauf einer Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung eines Bußgeldbescheids mit Fahrverbot. Wurde in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt, darf man den Beginn des Fahrverbots innerhalb einer Vier-Monats-Frist nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids selbst wählen. Jedoch ist auch hier das Dokument unbedingt in amtliche Verwahrung zu geben. (AZ)
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