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Harburg-Hoppingen: Lärm von B25 bremst Baugebiet in Hoppingen

Harburg-Hoppingen

Lärm von B25 bremst Baugebiet in Hoppingen

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    Wenn in Hoppingen (im Hintergrund) ein neues Baugebiet ausgewiesen wird, muss der Lärm der Fahrzeuge auf der B25 berücksichtigt werden.
    Wenn in Hoppingen (im Hintergrund) ein neues Baugebiet ausgewiesen wird, muss der Lärm der Fahrzeuge auf der B25 berücksichtigt werden. Foto: Wolfgang Widemann (Archivbild)

    Das Baugebiet „Binsenäcker“ in Hoppingen wurde bereits vor über 20 Jahren geplant, jedoch nie verwirklicht. Dem bisherigen Entwurf zufolge wären es dort vier Parzellen, die allesamt recht groß sind. Mit einem veränderten Zuschnitt ließen sich dort weitere Grundstücke gewinnen. Der Mangel an Bauplätzen in Hoppingen und den anderen Stadtteilen bringt die Stadt Harburg dazu, jede Möglichkeit für neues Bauland zu prüfen. Das Problem in den „Binsenäckern“: die Nähe zur B25.

    Der Verkehr auf der B25 bei Hoppingen hat zugenommen

    Um die Gegebenheiten vor Ort zu prüfen, gab die Stadt ein Lärmschutzgutachten in Auftrag, das nun im Stadtrat vorgestellt wurde. „Schon 1998 habe ich das Baugebiet bereits untersucht“, sagte der Gutachter, der nun die neuen Daten vorstellte. Er gab zu bedenken, dass es mit dem Lärmschutz an dieser Stelle nicht einfacher geworden sei. In den vergangenen Jahren habe sich das Verkehrsaufkommen auf der Bundesstraße noch mal erhöht. Täglich fahren 9000 bis 13.000 Fahrzeuge dort vorbei. Nachts seien zudem vermehrt Lastwagen unterwegs. So habe sich der Verkehrslärm um fünf Dezibel erhöht.

    Die ungünstige Ausgangssituation bestätigte das erstellte Lärmschutzgutachten. Für das Baugebiet liegen die Lärmschutz-Grenzwerte zwischen 6 und 22 Uhr bei 59 Dezibel und nachts bei maximal 49 Dezibel. Dem Gutachten zufolge überschreiten ohne Lärmschutzwall die geplanten Baueinheiten, die näher an der Bundesstraße lägen, die Grenzwerte. Bei weiter von der Verkehrsstraße entfernteren Häusern werde der Grenzwert zum Teil eingehalten. Nachts könne ohne Lärmschutzmaßnahmen nirgendwo der Grenzwert von maximal 49 Dezibel eingehalten werden. Die Angaben basieren auf der Verkehrszählung, die deutschlandweit alle fünf Jahre gemacht wird.

    Selbst mit einer Lärmschutzwand wäre die Belastung für Teile des Baugebiets in Hoppingen noch hoch

    Durch eine etwa vier Meter hohe Lärmschutzwand könnte der Lärm des Verkehrs, der in dem Gebiet ankommt, um etwa drei Dezibel gesenkt werden. Nachts sei der Wert mit 49 Dezibel jedoch immer noch im gesamten vorderen möglichen Baugebiet sehr hoch, so der Experte. Dem Gutachten zufolge ist nahe der B25 in Hoppingen selbst mit Lärmschutzmaßnahmen nur bedingt ein Wohngebiet möglich. Lediglich eine Mischung aus Wohn- und Gewerbegebiet komme infrage. Für dieses lägen die Grenzwerte um fünf Dezibel höher.

    Stadtrat Walter Beck gab zu bedenken, dass der Teil der Bundesstraße mit einem neuen Belag versehen worden sei. Bewohnern zufolge sei der Lärm von der Straße dadurch deutlich geringer geworden. Der neue Belag war dem Gutachter nicht bekannt gewesen. Es kommt jedoch auch auf die Art des Belages an. Wenn der Belag nachweisbar etwas bewirke, werde das Gutachten diesbezüglich noch einmal überarbeitet und erneut Rücksprache mit der Stadt gehalten. So bleibt es weiterhin unklar, ob das Baugebiet „Binsenäcker“ in Hoppingen verwirklicht werden kann.

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