Das Ferienbetreuungsangebot der Stadt Harburg weitet sich aus und gilt von diesem Jahr an auch für die Pfingstferien. Ebenso sollen vom 1. März an neben ortsansässigen Kindern auch Mädchen und Buben, bei denen sich der Arbeitgeber eines Elternteiles in
Die Gebühren bleiben gleich. Wenn nach diesen Regelungen noch Plätze frei sein sollten, dürfen auch Kinder die Betreuung wahrnehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen.
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