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Harburg: Die ersten Solarparks auf Harburger Gebiet werden konkret

Harburg

Die ersten Solarparks auf Harburger Gebiet werden konkret

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    Im Bereich der Stadt Harburg gelten jetzt Leitlinien für den möglichen Bau von Freiflächenanlagen.
    Im Bereich der Stadt Harburg gelten jetzt Leitlinien für den möglichen Bau von Freiflächenanlagen. Foto: Marcus Brandt, dpa (Symbolbild)

    Das Gebiet der Stadt Harburg ist bisher frei von Solarparks. Ein wesentlicher Grund dafür: Der Stadtrat hatte einen Beschluss gefasst, dass er solche Anlagen generell nicht will. Die Situation wird sich nun aber ein Stück weit ändern. Zum einen haben die Verantwortlichen der Kommune nicht mehr die komplette Planungshoheit. Dadurch steht nahe Mündling ein erstes Projekt an. Zum anderen öffneten die Ratsmitglieder grundsätzlich ein Stück weit die Tür für die Freiflächenanlagen.

    Die Solarparks seien in der Stadt "ein lange diskutiertes Thema", erklärte Bürgermeister Christoph Schmidt. Der nannte nochmals die Gründe dafür, warum der Stadtrat hier so zurückhaltend agiert. In der Kommune gebe es sieben Biogasanlagen, die mittlerweile fast alle auch Wärmenetze speisen. Für diese Anlagen seien umfangreiche landwirtschaftliche Flächen nötig. Ebenso habe die Landwirtschaft an sich nach wie vor einen hohen Stellenwert. Die Folge: Grundstücke seien begehrt, die Kauf- und die Pachtpreise seien hoch. Mit Solarparks würde der Druck noch erhöht.

    Der Harburger Stadtrat genehmigt Leitlinien für Solarparks

    Auf der anderen Seite bestehe inzwischen eine erhöhte Nachfrage nach grünem Strom durch Privatleute, aber auch von Gewerbe und Industrie vor Ort. Deshalb wolle sich die Kommune etwas öffnen: "Es gibt vielleicht auch Flächen, an denen PV-Anlagen tatsächlich Sinn machen." Daher habe der Stadtrat in mehreren nicht öffentlichen Sitzungen mit deutlicher Mehrheit Leitlinien erarbeitet, die bei der möglichen Genehmigung von Freiflächenanlagen berücksichtigt werden sollen. Mit 15:5 Stimmen sprach sich das Gremium jetzt für dieses Regelwerk aus.

    Demzufolge ist beispielsweise zu berücksichtigen, ob solche Areale in Konkurrenz zur Landwirtschaft stehen, Bauland oder Ausgleichsflächen verhindern könnten. Der Erhalt des Landschaftsbildes ist ein weiteres Kriterium. Von Siedlungen aus sollen die Solarparks nicht sichtbar sein. Die Sichtachsen seien ein Thema, das die Ratsmitglieder "recht streng betrachten", so Schmidt. Zu Naturdenkmälern ist den Leitlinien zufolge ein angemessener Abstand einzuhalten, der Sitz der Betriebsgesellschaft sollte in der Stadt Harburg sein, für Bürger aus dem Stadtgebiet sollte eine finanzielle Beteiligung in Höhe von mindestens fünf Prozent der Projektsumme möglich sein, die Kommune sollte eine Umlage pro erzeugter Kilowattstunde Strom erhalten und eine solche Anlage sollte höchstens zehn Hektar groß sein.

    Der Stadtrat entscheidet über jeden Solarpark-Antrag einzeln

    Schmidt betonte, nach der Vorprüfung durch die Verwaltung werde der Stadtrat immer eine Einzelfall-Entscheidung treffen. Dabei werde auch besonders darauf geachtet, ob die Energie, die erzeugt wird, weitgehend im Bereich der Stadt genutzt wird und zu welchem Anteil sich die landwirtschaftliche Nutzung reduziert. Der Bürgermeister stellte klar: "Die Stadt hat nach wie vor die Planungshoheit und die Entscheidungsfreiheit."

    Dies gilt jedoch nicht vor einen 200 Meter breiten Streifen links und rechts der doppelgleisigen Bahnstrecke Donauwörth - Treuchtlingen, die östlich des Harburger Stadtteils Mündling verläuft. Entlang solcher Hauptverkehrswege sieht das Baugesetzbuch mittlerweile eine Privilegierung von Solarparks vor. Soll heißen: Für solche Anlagen ist kein Bebauungsplan mehr notwendig. Für die Genehmigung ist grundsätzlich die Untere Baubehörde (Landratsamt) zuständig.

    Die Solarpark-Flächen bei Mündling summieren sich auf fast 13,8 Hektar

    "Da greifen unsere Leitlinien nicht", erläuterte der Bürgermeister: "Diese Anlage kommt. Da haben wir nichts mitzureden." Die in Burgkunstadt angesiedelte Südwerke Energie GmbH brauche auf den angepachteten Flächen keine Baugenehmigung für die Freiflächenanlage, die in drei Bereichen westlich der Gleise auf einer Gesamtfläche von knapp 13,8 Hektar verwirklicht werden soll. Der Solarpark soll jährlich rund 15 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen. Der kann nach Angaben des Unternehmens in unmittelbarer Nähe ins öffentliche Netz eingespeist werden. Eine der Flächen liegt südlich der Kreisstraße in Richtung Sulzdorf, die beiden anderen nördlich der Bahnhofssiedlung.

    Christoph Schmidt informierte, die Areale würden von einem Metallgitterzaun samt Stacheldraht umgeben. Ratsmitglied Wolfgang Stolz ergänzte, es sei bekannt, dass entlang der Bahnstrecke bei Mündling weitere Solarparks folgen werden: "Es liegen bereits andere Anfragen vor." Stolz machte keinen Hehl aus seiner Verärgerung darüber: "Das hat uns die Bundespolitik beschert." Mit 19:1 Stimmen beschloss das Gremium, dass es für die Anlage dennoch ein Baugenehmigungsverfahren verlangt. Auf diese Weise soll eine Rückbauverpflichtung festgeschrieben werden.

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