Gibt es einen weiteren Prozess im Verfahren gegen einen 68-jährigen Rentner aus Harburg, dem Betrug bei Immobiliengeschäften vorgeworfen wird? Anfang Dezember hatte das Augsburger Landgericht die Berufung des Angeklagten gegen eine Verurteilung des Amtsgerichts Nördlingen aus dem Jahr 2019 verworfen und eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren Gefängnis bestätigt. Inzwischen hat der Angeklagte auch gegen dieses Urteil Revision zur nächsthöheren Instanz beantragt. Sollten die obersten Richter also vom Angeklagten benannte Verfahrensfehler des Augsburger Landgerichts bestätigen, könnte die Angelegenheit erneut verhandelt werden.
Harburg