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Gesundheit: Schweinepest: Darauf kommt es im Kreis Donau-Ries jetzt an

Gesundheit

Schweinepest: Darauf kommt es im Kreis Donau-Ries jetzt an

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    Bei einem Wildschwein in Brandenburg ist der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland festgestellt worden.
    Bei einem Wildschwein in Brandenburg ist der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland festgestellt worden. Foto: Lino Mirgeler/dpa

    Bei einem in Brandenburg tot aufgefundenen Wildschwein ist am 10. September das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Es handelt sich um den ersten offiziell nachgewiesenen Fall von ASP in Deutschland. Aufgrund der Nähe zur deutsch-polnischen Grenze erfolgte die Verbreitung des Erregers vermutlich durch ein wanderndes

    Exportverbote für hiesige Schweine

    Von Ländern wie China, Japan, Brasilien, Argentinien, Singapur, Korea und Mexiko wurden Exportverbote für das aus der Bundesrepublik Deutschland stammende Schweinefleisch verhängt, die dementsprechend auch den Landkreis Donau-Ries treffen. Die ASP kann für schweinehaltende Betriebe also massive wirtschaftliche Folgen haben, weswegen eine weitere Ausbreitung möglichst vermieden werden muss. Das teilt das Landratsamt mit.

    Die Bürger des Landkreises werden daher gebeten, weiterhin konsequent möglicherweise kontaminierte Schweineprodukte wie Wurst und Fleisch so zu entsorgen, dass Wild- und Hausschweine keinen Zugang haben. Fahrzeuge, Bekleidung, Schuhwerk und Ausrüstungsgegenstände, die etwa bei der Jagd kontaminiert worden sein könnten, sollten nach jeder Verwendung unbedingt gereinigt und desinfiziert werden. Für Landwirte sei es nun äußerst wichtig, die betriebliche Bio-sicherheit nach der Schweinehaltungshygieneverordnung sorgfältig einzuhalten.

    Tote Wildschweine müssen dem Landratsamt Donau-Ries gemeldet werden

    Dies biete immer noch den besten Schutz vor dem Eintrag des Erregers in Nutztierbestände, heißt es in der Pressemitteilung. Die Untere Jagdbehörde werde die Anforderungen für die Genehmigung von Nachtsichtgeräten weiter lockern, um die Schwarzwildbestände im Landkreis weiter zu reduzieren.

    Verendete Wildschweine sollten bundesweit weiterhin intensiv auf das Vorhandensein der ASP untersucht werden, tot aufgefundene Wildschweine sofort der zuständigen Behörde gemeldet werden. Dies erfolgt im Regelfall durch einen Anruf im Veterinäramt des Landratsamtes Donau-Ries unter der Telefonnummer 0906/74-422 oder bei der zuständigen Polizeiinspektion. Eine Markierung und Georeferenzierung der Fundstelle erleichtert das weitere Vorgehen. Wünschenswert wäre auch ein Foto der Fundstelle und des Tierkörpers. Die Tierfund-App oder das Tierfund-Kataster (www.tierfund-kataster.de/tfk/tfk_erfassung.php) erlauben eine bequeme Übermittlung. (pm)

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