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Landkreis Donau-Ries: Wird künftig Wasser für Aldi aus dem Lech-Donau-Winkel entnommen?

Landkreis Donau-Ries

Wird künftig Wasser für Aldi aus dem Lech-Donau-Winkel entnommen?

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    Hinter hohen Zäunen verbergen sich die drei Brunnen für die Wasserversorgung Franken.
    Hinter hohen Zäunen verbergen sich die drei Brunnen für die Wasserversorgung Franken. Foto: Adalbert Riehl

    Der Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum (WFW) braucht ab 2024 eine neue Erlaubnis für die Wasserförderung aus seinen drei Brunnen im sogenannten Lechspitz. Die dazu mit Rechtsanwalt Christian Wiggers ausgearbeiteten Stellungnahmen haben die Gemeinderäte Genderkingen und Niederschönenfeld mit einstimmigen Beschlüssen beim Landratsamt Donau-Ries vorgelegt. 

    Am 30. Januar hatte man mit dem Juristen bereits umfassend beraten. Ausführlich begründet wenden sich beide Kommunen gegen eine Erlaubnis für 30 Jahre: das sei die „regelmäßige gesetzliche Höchstfrist“. Für angemessen hält man 15 Jahre, weil der Verband die bisherigen Anlagen weiter nutzt, somit kein Schutzbedürfnis für Investitionen habe und die Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen seien. 

    20 Millionen Kubikmeter Wasser mehr aus dem Lechspitz für Franken?

    Weiterer Schwerpunkt der gemeindlichen Stellungnahmen ist die beantragte jährliche Fördermenge von 52,5 Millionen Kubikmeter, die nicht plausibel sei. Der bisherige Spitzenwert lag bei 32 Millionen Kubikmeter. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang, dass der WFW nicht nur seine Verbandsmitglieder mit Wasser beliefert. Man stößt sich hier an der Verbandssatzung, nach der dies möglich ist, wenn „die vorrangigen Interessen der Verbandsmitglieder nicht beeinträchtigt werden“. Ob die Belange der im Gewinnungsgebiet ansässigen Gemeinden beeinträchtigt werden, sei offensichtlich nicht relevant. 

    Kein Verständnis hatte man im Gemeinderat Niederschönenfeld überdies für die Vorgänge um die Übernahme von „Altmühltaler“ durch Aldi. Einer der Standorte sei Treuchtlingen, das auf der Gegenseite das Wasser für die öffentliche Versorgung vom westlichen Lech-Donau-Winkel bezieht. Die Erlaubnis dürfe folglich nur gelten, solange der WFW komplett in öffentlicher Hand sei und müsse bei jedweder Beteiligung Privater erlöschen. 

    Eine Kernforderung der Kommunen ist weiter ein engmaschiges Monitoring zu den Umweltauswirkungen: Grundwasserspiegel, Pflanzenwelt, Land- und Forstwirtschaft.

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