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Genderkingen/ Niederschönenfeld: Offener Brief an Söder: Was steckt hinter dem Wassercent?

Genderkingen/ Niederschönenfeld

Offener Brief an Söder: Was steckt hinter dem Wassercent?

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    „Herz“ der Wasserversorgung Frankens ist das Hauptpumpwerk Genderkingen, kommunal in der Gemeinde Niederschönenfeld gelegen, weil sie in Nachfolge des Klosters westlich des Lech ausholt.
    „Herz“ der Wasserversorgung Frankens ist das Hauptpumpwerk Genderkingen, kommunal in der Gemeinde Niederschönenfeld gelegen, weil sie in Nachfolge des Klosters westlich des Lech ausholt. Foto: Adalbert Riehl

    Gewerbesteuer-Anteile bekommen die Gemeinden auch von Windrädern oder Solarparks in ihrem Gebiet. Anders sieht es beim Trinkwasser aus. Die Standortgemeinden sind in doppelter Weise „außen vor“: kein finanzieller Ausgleich und viele Nachteile. So sehen es zumindest viele betroffene Kommunen.

    Beispielsweise ist die Prüfung der Dichtigkeit der Kanäle im Einzugsgebiet großer Brunnen alle fünf Jahre gefordert, ansonsten gilt ein Intervall von zehn Jahren. 16 bayerische Gemeinden fordern jetzt in einem offenen Brief an Ministerpräsident Markus Söder einen „fairen Ausgleich für die Leistungen der wasserliefernden Kommunen in Bayern“. Mit dabei sind Genderkingen und Niederschönenfeld, wo enorme Wassermengen in den Großraum Nürnberg gefördert werden. Während der Fränkische Zweckverband in Genderkingen vertraglich Zuschüsse leistet, geht Niederschönenfeld völlig leer aus. Bürgermeister Leonhard Schwab und Dritter Bürgermeister Martin Stegmair vertraten ihr Gemeinden beim jüngsten Treffen der Interessengemeinschaft wasserliefernder Kommunen.

    Fast alle Bundesländer haben ein "Wasserentnahmeentgelt" eingeführt

    Anlass für die Forderung ist das angekündigte „Wasserentnahmeentgelt“. Schon für die laufende Landtags-Periode im Gespräch, wird es wohl nach der Neuwahl wieder auf den Tisch kommen. 13 der 16 Bundesländer haben dieses Entgelt eingeführt, Hessen hat es wieder abgeschafft, Thüringen und Bayern haben es nicht. Wenn dieser sogenannte „Wassercent“ käme, wäre er für nachhaltige Gewässerbewirtschaftung vorgesehen – an die Standortgemeinden und ihre Nachteile wäre wohl nicht gedacht. 

    Die Forderung der Interessengemeinschaft ist deshalb, dass ein rechtliches Instrument geschaffen wird, das einen finanziellen Ausgleich zwischen den wasserliefernden und wassernehmenden (profitierenden) Kommunen vorsieht. Wachsende Wasserschutzgebiete und die höher werdenden Auflagen in diesen Bereichen schränken die Entwicklung der betroffenen Gemeinden massiv ein, wird argumentiert. Aus dem einzuführenden Wassercent könnte ein großer Beitrag zur Verbesserung des Ungleichgewichtes zwischen Land und Stadt geleistet werden. Die betroffenen Kommunen pochen auf die Bayerische Verfassung, die von gleichen Lebensverhältnissen spricht, sowie auf die „räumliche Gerechtigkeit“ als eines der Ziele des Landesentwicklungsprogramms. „Hier muss die Bayerische Staatsregierung ihren Worten nun auch Taten folgen lassen“, so die Gemeinden abschließend in ihrem offenen Brief.

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