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Landkreis Donau-Ries: Genderkingen und Niederschönenfeld verteidigen ihr wertvolles Trinkwasser

Landkreis Donau-Ries

Genderkingen und Niederschönenfeld verteidigen ihr wertvolles Trinkwasser

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    Wasser wird in Zukunft ein wertvolles Gut sein. Niederschönenfeld und Genderkingen - hier ein Blick ins Innere des Wasserwerkes - will nicht kampflos die höhere Förderung in den Raum Nürnberg hinnehmen.
    Wasser wird in Zukunft ein wertvolles Gut sein. Niederschönenfeld und Genderkingen - hier ein Blick ins Innere des Wasserwerkes - will nicht kampflos die höhere Förderung in den Raum Nürnberg hinnehmen. Foto: Markus Erdt (Archivbild)

    Genderkingen und Niederschönenfeld wollen verhindern, dass sich aus ihrem wertvollen Reservoir an Trinkwasser wahllos bedient wird. Deshalb haben beide Gemeinden jetzt in einem umfangreichen Schriftstück ihre Forderungen und Gegenargumente formuliert. Sie sind mit einigen Teilen des Antrages auf jährlich 52,5 Millionen Kubikmeter Wasserförderung in den Fränkischen Wirtschaftsraum nicht einverstanden und wollen Einschränkungen und Auflagen fordern.

    Die umfangreiche Stellungnahme haben die Gemeinden Genderkingen und Niederschönenfeld mit Rechtsanwalt Dr. Christian Wiggers und dem Geologen Dr. Bernd Hanauer vorbereitet. Jurist Dr. Wiggers erläuterte den 14 Seiten starken Entwurf. Die Entscheidung soll im Februar fallen, doch die Vorlage entsprach nach den Wortmeldungen wohl den Vorstellungen der Gemeinden. 

    WFW will mehr Trinkwasser fördern: Bürger können sich ab 6. Februar zu Wort melden

    Im Wasserwerk Genderkingen fördert der WfW Trinkwasser und pumpt es Richtung Franken.
    Im Wasserwerk Genderkingen fördert der WfW Trinkwasser und pumpt es Richtung Franken. Foto: Barbara Wild

    Der Druck sei momentan aus dem Kessel, so die Bürgermeister Stefan Roßkopf und Leonhard Schwab, denn das Landratsamt habe auf Intervention die knappe Frist für die gemeindlichen Stellungnahmen um einen Monat auf den 1. März verschoben. Soweit die Gemeinde – beispielsweise als Grundstückseigentümer – in ihren eigenen Rechten verletzt ist, gilt für sie wie für alle Bürger der sogenannte Einwendungsschluss Anfang April. Die Öffentlichkeit kann ab 6. Februar im Landratsamt, in den betroffenen Gemeinden oder via Internet in die Unterlagen Einsicht nehmen (Bericht folgt). 

    Im Jahr 1974 war die Bewilligung für das Wasserwerk Genderkingen bis Jahresende 2023 erteilt worden. Da die vollständigen Unterlagen erst zum Jahresende 2022 vorlagen, ist man über die knappe zeitliche Spanne für das Verfahren nicht glücklich. Die gewünschte Bewilligung auf die Höchstfrist von 30 Jahren sei – vor allem in Zeiten des Klimawandels – aber auch rechtlich und fachlich unbegründet, 15 Jahre seien angemessen. 

    Genderkingen und Niederschönfeld wollen Förderzeitraum begrenzen

    Die Fördermengen und Bedarfsberechnungen sind nicht plausibel, wird in dem Entwurf moniert. Bisher wurden jährlich maximal 32 Millionen Kubikmeter nach Franken geliefert. Schließlich gebiete der gesetzliche Grundsatz der ortsnahen Versorgung, dass der Eigenbedarf und die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden Vorrang gegenüber dem Anschluss weiterer WFW-Kunden hätten. Bezüglich Klimawandel drehen die Gemeinden den Spieß um: der Wasserverband argumentiert hier mit einem höheren Bedarf – doch der stelle auch die ortsnahe Versorgung im Lech-Donau-Gebiet vor Herausforderungen. 

    Im Wasserschutzgebiet von Genderkingen wachsen unter anderem Märzenbecher im Auwald an Lech und Donau. Das soll weiter geschützt werden.
    Im Wasserschutzgebiet von Genderkingen wachsen unter anderem Märzenbecher im Auwald an Lech und Donau. Das soll weiter geschützt werden. Foto: Wolfgang Römer (Archivbild)

    Die Bewilligung sei nur rechtmäßig, wenn ein Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen, engmaschigem Monitoring und Ausgleichszahlungen für nicht vermeidbare Nachteile nachgebessert wird. Kritisiert wird auch die Förder-Höchstmenge pro Tag und Jahr: Die Berechnungen für den künftigen Bedarf seien nicht plausibel und der Wasserverbrauch pro Kopf nehme im Gegensatz zur Berechnung durch wachsendes Umweltbewusstsein eher ab als zu. 

    Fördermenge aus Genderkingen und Niederschönenfeld soll reduziert werden

    Im Detail geht der Entwurf auf die Aufteilung der Fördermengen aus den drei Brunnen, Naturschutz, Nachteile für die Landwirtschaft und Aussagen des Regionalplans Augsburg zur Sicherung des Eigenbedarfs der Region ein: „Danach dürfen durch die beantragte erhöhte Grundwasserentnahme die Gemeinden Genderkingen und Niederschönenfeld in ihren Entwicklungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden.“ 

    Die Gemeinden erwarten jetzt, dass der WFW die Laufzeit verkürzt und die Fördermenge reduziert. Außerdem sollen flankierenden Inhalts- und Nebenbestimmungen wie Beweissicherungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zustand im Gewinnungsgebiet, Ausgleichsmaßnahmen durch den WFW, Vorbehalt für spätere Ergänzungen der Genehmigung und Verpflichtung zur Minimierung der Wasserverluste nachgetragen werden. 

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