Startseite
Icon Pfeil nach unten
Donauwörth
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Donau-Ries: Genderkingen und Niederschönenfeld sehen "fränkisches" Brunnenprojekt kritisch

Landkreis Donau-Ries

Genderkingen und Niederschönenfeld sehen "fränkisches" Brunnenprojekt kritisch

    • |
    Ein Schild an der Hauptpumpwerkstraße zeigt an, wo die engere Schutzzone für den WFW beginnt.
    Ein Schild an der Hauptpumpwerkstraße zeigt an, wo die engere Schutzzone für den WFW beginnt. Foto: Adalbert Riehl

    Wie viele öffentliche Stellen haben die beiden Gemeinden, auf deren Gebiet die „fränkischen“ Brunnen gebaut sind – Genderkingen und Niederschönenfeld –, im Vorfeld der öffentlichen Auslegung bereits umfangreiche Stellungnahmen abgegeben. In den jüngsten Sitzungen beider Gemeinderäte ging es darum, wegen unmittelbarer Betroffenheit förmliche Einwendungen einzulegen. Der Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum wünscht vom Landratsamt eine Genehmigung auf 30 Jahre bei einem Fördervolumen von jährlich maximal 52,5 Millionen Kubikmetern.

    Im Hinblick auf die eigenen Aufgaben der Gemeinden werden – so die einstimmigen Ratsbeschlüsse – nun konkrete Einwendungen beim Landratsamt vorgebracht. Bis 6. April haben alle Betroffenen dazu Zeit. Schwerpunkt der Einwendungen beider Gemeinden ist die beantragte Laufzeit. Im Hinblick auf den Klimawandel ist man mit maximal 15 Jahren einverstanden. Auch wendet man sich gegen die nicht plausible Fördermenge. 

    Betroffenheit Genderkingens auf elf Seiten formuliert

    Konkret umfasst das von der Gemeinde Genderkingen verabschiedete Einwendungspapier, maßgeblich durch Bürgermeister Leonhard Schwab und Rechtsanwalt Christian Wiggers formuliert, elf Seiten und zwölf Punkte. Die „Betroffenheit“ der Gemeinde und ihre Forderungen beziehen sich unter anderem auf Mehrkosten bei kommunaler Abwasserbeseitigung, Erschließung einschließlich Straßenbau, Löschbrunnen und Einschränkung der Ortsentwicklung. Moniert wird besonders, dass aus dem ortsnäheren Brunnen 1 „aus guter Praxis“ weiterhin wesentlich mehr Wasser gefördert werden soll als aus den nördlich gelegenen Brunnen. Negative Auswirkungen durch sinkenden Grundwasserstand befürchtet man besonders für Fließgewässer (Mühlbach und Riedgraben), Gemeindewald, gemeindliche Ackergrundstücke und Bestandsgebäude. Die Erlaubnis dürfe ferner nicht Einschränkungen der eigenen Wasserversorgung sowie der Auswahl der Heizsysteme (Wärmepumpen) mit sich bringen, fordert die Gemeinde. Ferner erwartet Genderkingen, dass der Kostenübernahmevertrag für Mehraufwand weitergeführt wird.

    Den überwiegenden Teil der Beeinträchtigungen macht auch die Ge­meinde Niederschönenfeld geltend, deren Gebiet sich auch westlich des Lechs erstreckt. Das Einwendungsschreiben hatte auch hier Rechtsanwalt Wiggers in enger Abstimmung mit Bürgermeister Stefan Roßkopf entworfen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden