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  3. Genderkingen: Diese Folgen hätte ein Donau-Hochwasser für Genderkingen

Genderkingen
11.02.2022

Diese Folgen hätte ein Donau-Hochwasser für Genderkingen

Das Thema Hochwasser an der Donau hat erneut den Gemeinderat Genderkingen beschäftigt.
Foto: Wolfgang Widemann

Bürgermeister Schwab stellt im Gemeinderat Genderkingen das Szenario eines 100-jährigen Hochwassers vor. Kritik gibt es an geplanten Donau-Projekten.

Ein sensibles Thema ist in Genderkingen – geprägt durch die Erfahrungen vieler Generationen – das Wasser, konkret der Grundwasserstand sowie die Hochwassergefahr von Donau und Lech. In der vergangenen Sitzung des Gemeinderats stellte Bürgermeister Leonhard Schwab die „Verordnung des Landratsamtes Donau-Ries über das Überschwemmungsgebiet der Donau sowie des Mündungsbereiches anderer Gewässer“ vor.

Er legte dabei die Chronologie von der Information der Gemeinde am 23. Oktober 2018 bis zum Erlass der Rechtsvorschrift am 19. Januar 2022 vor. Besonders galt das Augenmerk dem „Risikogebiet für ein 100-jährliches Hochwasserereignis“, in der Fachsprache „HQ 100“ genannt. Bei diesem Szenario würde das Hochwasser der Donau sehr nahe an Dorf, Flugplatz und Gewerbegebiet Neuteile heranrücken, die ehemalige Kart-Bahn wäre überflutet, einzelne Einöden würden zu Inseln (Urfahrhof, Breitwangerhof und Donaulenz), andere Ortsteile wie die Eichmühle zu Halbinseln.

Skepsis in Genderkingen bei den Projekten "CityRiver" und "DonAuRevive"

Einen Beschluss fasste der Gemeinderat nicht, denn die Verordnung setzt nur fest, wie die Donau im Extremfall ausufern würde. Doch das Gremium ließ deutlich erkennen, dass es die geplanten Life-Projekte „CityRiver“ und „DonAuRevive“ sehr kritisch im Hinblick auf steigende Grundwasserpegel und Hochwassermarken sehen würde. Wehren würde sich, so der Tenor, die Gemeinde ferner bei „Verbesserungen“ des Hochwasserschutzes im Oberlieger-Bereich, die sich nachteilig auf die Unterlieger auswirken. Abschließend wurde der Bürgermeister gebeten, auch das Szenario am Lech und die Möglichkeit von Schutzmaßnahmen zu erfragen.

Kritische Anmerkungen gab es auch zum Verfahren, bis die Rechtsverordnung nach über drei Jahren erlassen worden war. So seien zwischenzeitlich realisierte Vorhaben, die durch Höherlegung jetzt außerhalb der Gefahrenzone des „HQ 100“ liegen (am Flugplatz und nördlicher Bereich „Neuteile“) ebenso nicht in das Kartenmaterial eingearbeitet worden wie entkieste Flächen am „Knöller“. Für das Szenario sieht man in dem neuen Baggerseen keine Relevanz, da er nicht im nennenswerten Umfang Hochwasser aufnehmen würde.

Die Verordnung selbst stellt nicht nur die natürlichen Gefahrenbereiche dar, sondern trifft Bestimmungen zur Vermeidung von Schäden und hat insbesondere Folgen für Bauleitplanung und bauliche Vorhaben.

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