Der Gemeinderat Tagmersheim hat das Bürgerbegehren „Gerechte Aufteilung der Kosten zur Abwasserbeseitigung im Hinblick auf die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Tagmersheim“, so die offizielle Bezeichnung, für unzulässig erklärt. Das Gremium fasste am Dienstagabend einen entsprechenden Beschluss gegen zwei Stimmen.
Tagmersheim
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden