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Gefährliche Körperverletzung in Spielothek: Bewährungsstrafe für Schläger verhängt

Landkreis Donau-Ries

Urteil nach Schlägerei in Spielothek: Video belegt Tatverlauf

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    Zwei Männer, die in eine Auseinandersetzung in einer Spielothek verwickelt waren, mussten sich vor dem Nördlinger Amtsgericht verantworten.
    Zwei Männer, die in eine Auseinandersetzung in einer Spielothek verwickelt waren, mussten sich vor dem Nördlinger Amtsgericht verantworten. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa (Symbolbild)

    Das Nördlinger Amtsgericht hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen, der bereits im vergangenen Jahr verhandelt wurde. Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung konnte seinerzeit nicht zu Ende gebracht werden, weil zwei wichtige Zeugen nicht erschienen waren. Jetzt ging es weiter.

    Auf der Anklagebank des Schöffengerichts saßen zwei Männer, die Ende 2023 in einer Spielothek einer Stadt im südlichen Landkreis Donau-Ries in eine Auseinandersetzung mit zwei weiteren Männern verwickelt wurden, in deren Verlauf es zu Fußtritten, einem Kopfstoß und zahlreichen Faustschlägen kam. Die Verletzungen aller Beteiligten hielten sich angesichts der Heftigkeit des Streits überraschend in Grenzen. Die Angeklagten waren zur Tatzeit stark alkoholisiert, was sie über ihre Anwälte auch als wesentlichen Grund nannten, dass der Abend völlig aus dem Ruder lief.

    Prozess in Nördlingen: Verteidiger räumt Faustschlag und Tritte seines Mandanten ein

    Der Verteidiger von einem der beiden Beschuldigten, Rechtsanwalt Maciej Pazur, räumte den Faustschlag und die Tritte namens seines Mandanten ein. Allerdings sei dies eine Art Notwehr gewesen, um den Angreifer zu „neutralisieren“, wie er es formulierte. Der zweite Angeklagte ließ über seinen Verteidiger ausrichten, in seiner benachbarten Wohnung den Streit in der nahen Spielothek mitbekommen zu haben, woraufhin er dort hingelaufen sei, um schlichtend einzugreifen.

    In der Beweisaufnahme sagte als Zeuge einer der an der Schlägerei Beteiligten aus und gab zu, „wahrscheinlich“ als erster zugeschlagen zu haben, weil der Ältere der beiden Angeklagten gegenüber seinem Bruder „aggressiv“ aufgetreten sei. Dieser war ebenfalls vom Gericht als Zeuge geladen, erschien aber nicht.

    Richterin lässt Videoaufnahme aus Spielothek abspielen

    Als Richterin Roser eine Videoaufnahme aus der Spielothek im Gerichtssaal abspielen ließ, wurde objektiv deutlich, wie sich die Auseinandersetzung genau abgespielt hat. Es war klar zu erkennen, wer wen wie oft geschlagen, einen Fußtritt und den Kopfstoß verpasst hat. Aufklärung lieferte das Video zudem über die Rolle des zweiten Angeklagten. Diesem war tatsächlich daran gelegen, zu deeskalieren und die Auseinandersetzung zu beenden. Immer wieder hatte er versucht, die Streithähne auseinanderzubringen. Diese Tatsache führte letztlich dazu, dass Staatsanwalt Markus Klatt damit einverstanden war, das Verfahren gegen ihn bei einer Geldauflage von 1000 Euro einzustellen.

    Seinem Mitangeklagten nahm der Staatsanwalt nicht zuletzt wegen des Videobeweises dessen Angaben nicht ab, mit seinem Verhalten sich lediglich gewehrt und in Notwehr zugeschlagen zu haben. Für den Staatsanwalt war damit der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung eindeutig belegt. Nach einer Sitzungsunterbrechung ist es dem Verteidiger dann ganz offensichtlich gelungen, seinen Mandanten von einem Geständnis zu überzeugen. Zu eindeutig war der Videobeweis. „Mein Mandant gibt zu, dass die Vorwürfe in der Anklageschrift zutreffen“, machte er dem Gericht gegenüber deutlich.

    Staatsanwaltschaft: Bewährungsstrafe kommt nicht infrage

    Schon während der Verhandlung hat Staatsanwalt Klatt immer wieder durchblicken lassen, dass für ihn eine Bewährungsstrafe wegen der Schwere der Tat nicht in Frage komme. Zwar sprächen zu Gunsten des Angeklagten sein Geständnis, seine Entschuldigung für sein Verhalten in der Spielhalle und die erlittenen Verletzungen. Außerdem sei er stark alkoholisiert gewesen. Schwerer wiegten allerdings zum einen die Tatbegehung während einer laufenden Bewährung aus einer anderen Straftat, die kurze „Rückfallgeschwindigkeit“ (soll heißen, dass diese Straftat nur wenige Monate zurückliegt) sowie die „mit voller Wucht“ ausgeführten Tritte und Schläge in der Spielothek. Deshalb plädiere er für eine Verurteilung zu zwei Jahren ohne Bewährung.

    Verteidiger Pazur verwies unter anderem auf das Geständnis. Weiterhin sei es bei allen am Streit Beteiligten zu keinen dauerhaften Verletzungen oder Schäden gekommen. Außerdem: „Mein Mandat hat eine Frau und vier Kinder, das Jüngste erst wenige Monate alt. Zudem arbeitet er regelmäßig, um seine Familie versorgen zu können“. Deswegen plädiere er für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung, die sein Mandant als „letztmalige Lektion“ zu verstehen habe.

    Urteil: Angeklagter muss 1500 Euro an die Staatskasse bezahlen

    Als die Richterin das Urteil des Schöffengerichts verkündete, wischte sich der Angeklagte eine Träne aus dem Auge. Es lautete: Zwei Jahre auf Bewährung bei einer Bewährungszeit von vier Jahren. 1500 Euro muss er an die Staatskasse zahlen. Ruth Roser sprach in ihrer Urteilsbegründung die erheblichen Verfehlungen des Verurteilten klar an: Trotz einer Vorverurteilung habe er sich auf den Streit eingelassen und kräftig ausgeteilt. Weiterhin sei bis zum Geständnis sehr viel Zeit vergangen. Und wegen seines Alkoholkonsums neige er ganz offensichtlich zu Straftaten, weshalb auch keine verminderte Schuldfähigkeit möglich wäre. Zugute hielt ihm die Richterin, dass er bereits seit Langem in Deutschland lebe und arbeite und seine Familie, aber auch sein Arbeitgeber, an ihn glaubten. Eine Bemerkung der Vorsitzenden Richterin ließ am Schluss aufhorchen: „Auch ein Bewährungsversager hat eine zweite Chance verdient.“

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