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Einiges Stirnrunzeln bei Gemeinderatssitzung in Bäumenheim

Asbach-Bäumenheim

Einiges Stirnrunzeln bei Gemeinderatssitzung in Bäumenheim

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    Die Anton-Jaumann-Straße im Gewerbegebiet an der Bundesstraße 2 in Bäumenheim. In unmittelbarer Nähe soll ein Bebauungsplan teilweise aufgehoben werden.
    Die Anton-Jaumann-Straße im Gewerbegebiet an der Bundesstraße 2 in Bäumenheim. In unmittelbarer Nähe soll ein Bebauungsplan teilweise aufgehoben werden. Foto: bih

    Alte Zöpfe abschneiden, um Möglichkeiten für Neues zu schaffen – nach diesem Motto handelte die Gemeinde Asbach-Bäumenheim bei der Teilaufhebung des 23 Jahre alten Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 2“, der ein Areal im südlichen Gemeindegebiet westlich der Anton-Jaumann-Straße betrifft. Dieses war bis dahin für eine gewerbliche Erschließung vorgesehen.

    Tobias Mögerlein, Mitarbeiter der Augsburger Städteplaner Opla, erläuterte dem Bäumenheimer Ratsgremium die Hintergründe für den Vorschlag, eine Teilaufhebung des Bebauungsplans vorzunehmen: Die nach dem bisherigen Plan vorgesehenen Ausgleichsflächen für naturschutzfachliche Belange schreckten potenzielle Interessenten ab. Nachdem in dem betreffenden Gebiet inzwischen zum Beispiel als schutzwürdige Arten Kiebitz, Rebhuhn und Feldlärche nachgewiesen seien, habe sich die Situation weiter verkompliziert.

    Bebauungsplan zum Gewerbegebiet an der B 2 in Bäumenheim zum Teil aufgehoben

    Eine Teilaufhebung des Bebauungsplans, so Mögerlein weiter, ermögliche eine Flexibilisierung der Bebauung und eine Kostenersparnis für die Gemeinde – ein Argument, dem sich Bürgermeister Martin Paninka vorbehaltlos anschloss. „Es ist zu unserem Vorteil, wenn wir dieser Teilaufhebung zustimmen“, warb er im Gemeinderat. Etwas Bauchschmerzen hatten zwar die beiden CSU-Gemeinderäte Michael Haller und Andreas Mayer. Sie befürchteten, dass dann für interessierte Unternehmen kein Baugrund mehr angeboten werden könnte. „Wir müssten auf jeden Fall auch wieder etwas anbieten!“ so Mayer.

    Dem entgegnete Florian Mittler (PWG), dass die Teilaufhebung neue Freiheiten schaffe und der Bereich grundsätzlich trotzdem weiter als mögliches Gewerbegebiet zu sehen sei. Und Christian Scholz (SPD) ergänzte, erst wenn es den „Dilemma-Bebauungsplan“ nicht mehr gebe, könne neu geplant werden. „Ich bin begeistert von Ihrer Arbeit!“ lobte er den Städteplaner. Das Einverständnis zur Teilaufhebung erfolgte schließlich ohne Gegenstimme.

    Bebauungsplan Mittelsteig-Nord in Bäumenheim rückt näher

    Der Zeitpunkt für die Inkraftsetzung des Bebauungsplans „Mittelsteig-Nord“, der ein Wohngebiet unweit südlich der Neuen Mitte der Industriegemeinde betrifft, rückt derweil näher. Bei der Gemeinderatssitzung beschäftigte sich das Gremium mit den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

    Meist wurden diese, ob von IHK, Kreisbrandrat, Polizei oder Straßenbauamt, ohne Diskussion zur Kenntnis genommen. Einige Ausführungen reizten die Ratsmitglieder dann aber doch zu Reaktionen. So erntete der Einwurf des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege einiges Stirnrunzeln: Das Gebiet sei in der Endphase des Zweiten Weltkriegs Ziel von Bombenangriffen gewesen, in den dabei entstandenen Bombenkratern könnten sich potenzielle Habseligkeiten von Häftlingen der damaligen KZ-Außenstelle befinden.

    Um einiges absurder wurde es bei der Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamts – es wies auf die etwa 360 Meter westlich vorbeiführende Bahnstrecke und auf deswegen möglichen Funkenflug hin. Dass sich dazwischen intensive Bebauung, vor allem große Betriebsgebäude der Firma Fendt Tractors, befinden, wurde von der Behörde offenbar nicht berücksichtigt. Am lebhaftesten hin und her ging es, als Opla-Mitarbeiter Tobias Mögerlein die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde verlas. Die bat nämlich um einen erhöhten Bodenabstand von Einfriedungen – statt der im Plan genannten zehn sollten es 15 Zentimeter sein. Ziel: Die Verbesserung der Durchlässigkeit für Kleintiere wie Igel oder Amphibien.

    Das wollte Michael Haller (CSU) überhaupt nicht einleuchten. Er fragte nach der Rechtsgrundlage für diese Höhe – eine solche besteht laut Bauamtsleiter Stefan Bissinger nicht, zehn Zentimeter seien ausreichend. „Dann lassen wir es doch dabei!“, so Haller. Einen Schritt weiter ging Benjamin Baumann (BfB). Er hielt die gesamte Debatte für überflüssig: „Die Leute machen doch eh, was sie wollen. Und kontrolliert wird es sowieso nicht!“ Am Ende blieb es nach einstimmigem Beschluss des Gemeinderats bei den zuvor schon festgelegten zehn Zentimetern Bodenabstandshöhe.

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