Der tödliche Verkehrsunfall, der sich vor einer Woche auf der B16 zwischen Donauwörth und Tapfheim ereignete, hat für einen an sich unbeteiligten Autofahrer wohl juristische Konsequenzen. Weil der Mann direkt nach der Karambolage einfach wendete und wegfuhr, muss er sich jetzt wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten.
Donauwörth/Tapfheim