Es ist ein etwas umständliches Wort – aber eines, das wieder mehr Öffnungen und Freiheiten zulassen soll. Am 5. Mai wurde die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen. Aufgrund dieser Verordnung können bestimmte städtische Einrichtungen in Donauwörth nun wieder den Betrieb aufnehmen. Damit die wieder möglichen neuen Freiräume mit dem weiterhin wichtigen Schutz vor Ansteckung Hand in Hand gehen, wurden in den vergangenen Tagen für alle städtischen Einrichtungen und Betriebe in Donauwörth strenge und umfangreiche Schutz- und Hygienekonzepte ausgearbeitet.
Donauwörth