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Donauwörth: Markante Rotbuche in Donauwörth hätte nicht gefällt werden müssen

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Markante Rotbuche in Donauwörth hätte nicht gefällt werden müssen

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    In Donauwörth war bereits Anfang März ein markanter Baum gefällt worden. Anwohner und Bürger waren schockiert. Nun muss der Besitzer ein Bußgeld zahlen.
    In Donauwörth war bereits Anfang März ein markanter Baum gefällt worden. Anwohner und Bürger waren schockiert. Nun muss der Besitzer ein Bußgeld zahlen. Foto: Marlene Behringer

    Vor drei Monaten ließ ein Donauwörther auf seinem Grundstück eine Rotbuche fällen, jetzt muss er die Konsequenzen des eigenmächtigen Handelns tragen. Denn die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Donau-Ries hatte sich nach der Berichterstattung unserer Redaktion selbst vor Ort ein Bild gemacht und kam jetzt zu dem Schluss: Den Baum zu fällen wäre noch nicht nötig gewesen und vor allem nicht zu diesem Zeitpunkt.

    Die Rotbuche in unmittelbarer Nähe zum Donauwörther Gymnasium war ein viel beachteter und von den Anwohnern und Donauwörthern auch geschätzter Baum. Ein Nachbar hatte an jenem Tag der Fällung sogar versucht, die Aktion zu verhindern, indem er sich an den Baum stellte und dort ausharrte. Am Ende hatte es keinen Erfolg. Zwar war die rund 150 Jahre alte Rotbuche mit einem Umfang von rund drei Metern nicht als Naturdenkmal eingetragen. Das Entsetzen war aber entsprechend groß, als der Stamm in Stücke gesägt auf der Erde lag.

    Besitzer hätte die gefällte Rotbuche zunächst zurückschneiden müssen

    Der Besitzer hatte den Zustand des Baumes als Grund genannt, warum er den Baum hatte fällen lassen. Denn die Rotbuche war von einem Pilz befallen. Aus Sorge, dass morsche und vom Pilz befallene Äste herunterfallen und jemanden verletzen, sah sich der Besitzer dazu veranlasst, den mächtigen Baum niedermachen zu lassen. Zumal dort wohl täglich zahlreiche Schüler den Weg zum Gymnasium abkürzen. Er gab an, die Sache mit dem Donauwörther Stadtförster besprochen zu haben. Der streitet das allerdings ab und ist auch gar nicht zuständig. Schließlich handelt es sich um einen Baum auf Privatgelände.

    Peter Mayer aus Donauwörth versuchte zu verhindern, dass eine wohl 150 Jahre alte Rotbuche gefällt wird. Er blieb einfach vor dem Baum stehen. Ohne Erfolg.
    Peter Mayer aus Donauwörth versuchte zu verhindern, dass eine wohl 150 Jahre alte Rotbuche gefällt wird. Er blieb einfach vor dem Baum stehen. Ohne Erfolg. Foto: Peter Mayer

    Dass der Baum tatsächlich von einem Pilz befallen war, bestätigt auch die Untere Naturschutzbehörde. Dort heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme auf Nachfrage dieser Redaktion: "Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen, war zwar ein deutlich sichtbarer Pilzbefall, tote Äste, sowie Faulstellen an der Baumkrone erkennbar, die verkehrssicherungsrechtliche Maßnahmen erforderlich machten. Eine Fällung des Baumes wäre allerdings aufgrund des Schonungsgebots zunächst nicht erforderlich gewesen."

    Wo einst eine markante Rotbuche stand, bleibt nur noch eine Wiese mit Spuren der Holzaktion.
    Wo einst eine markante Rotbuche stand, bleibt nur noch eine Wiese mit Spuren der Holzaktion. Foto: Barbara Wild

    Übersetzt: Der Besitzer hätte zunächst gefährdete Äste zurückschneiden müssen, um die akute Gefahr für Passanten zu minimieren. Nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde hätte dann in der Zeit nach dem 30. September weitere Schritte unternehmen können. Denn eines ist klar: "Die Rotbuche wurde innerhalb der Vogelbrutzeit ohne die erforderliche Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der unteren Naturschutzbehörde gefällt", so die klare Aussage der Unteren Naturschutzbehörde.

    Jetzt muss der Besitzer aus Donauwörth ein Bußgeld bezahlen

    Deshalb wurde nun gegen den Besitzer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Der Besitzer der Rotbuche, der angekündigt hat, an selber Stelle einen neuen Baum pflanzen zu wollen, muss nun ein Bußgeld bezahlen. Wie hoch die Summe ist, will das Landratsamt aufgrund von Datenschutz nicht beantworten.

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