„Es darf nichts mehr vorkommen, sonst kommen Sie ins Gefängnis“, belehrt Richter Gerhard Schamann den Angeklagten aus Donauwörth, der sich wegen wiederholten Fahrradfahrens unter Alkoholeinfluss am Amtsgericht Nördlingen verantworten muss. Das Urteil: Eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die dem Mann auf eine Bewährung von drei Jahren ausgesetzt wird.
„Drei Jahre, in denen Sie sich nichts zuschulden kommen lassen dürfen“, mahnt Schamann. Die Polizei hatte den 39-Jährigen im Sommer dieses Jahres mehrmals dabei erwischt, wie er stark betrunken mit dem Rad in Donauwörth unterwegs war. Die Ergebnisse der Alkoholtests sind stattlich: 2,55 und 3,06 Promille. Beim ersten Vorfall am Bahnweg in Donauwörth fiel der Mann einer Streife durch unsichere Fahrweise auf.
"Ich fasse kein Fahrrad mehr an", beteuert der Angeklagte
Nach einem Alkoholtest forderte die Polizei den Mann auf, dass er sein Rad nach Hause schiebe. „Er war sehr kooperativ. Wir haben schon mehrmals mit ihm zu tun gehabt“, gibt einer der Beamten der Donauwörther Inspektion vor Gericht an. Im zweiten Fall stieg der Mann trotz eindringlicher Verwarnung der Gesetzeshüter wieder auf sein Rad. Erinnern kann er sich daran nicht mehr. Ein drittes Verfahren gegen liegt dem Amtsgericht bereits vor. Vergehen: erneutes Radfahren unter Alkoholeinfluss.
„Es tut mir leid. Ich fasse kein Fahrrad mehr an“, beteuert der Mann gegenüber dem Richter. Mittlerweile habe er sich bei einer Suchtambulanz Hilfe gesucht, um seinen Job nicht zu verlieren. Der 39-Jährige ist bereits vorbestraft. Seine Einträge beruhen unter anderem auf Betrug, Beleidigung, Betäubungsmittel-Verstoß – und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Neben der fünfmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung muss der Mann eine Geldauflage von 1500 Euro zahlen. Der 39-Jährige hat keinen Führerschein, erhält aber ein dreimonatiges Fahrverbot, das auch unter anderem für E-Roller und Mofas gilt. Die Polizei wird angewiesen, das Rad zu beschlagnahmen.
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