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  3. Donauwörth: Lastwagenfahrer ohne Führerschein und mit falschem Kennzeichen erwischt

Donauwörth
18.10.2022

Lastwagenfahrer ohne Führerschein und mit falschem Kennzeichen erwischt

Ein Lastwagenfahrer wurde auf der B25 bei Donauwörth ohne gültigen Führerschein und mit falschem Kennzeichen erwischt.
Foto: Guido Kirchner, dpa (Symbolbild)

Die Polizei hat am Montagmorgen auf der B25 bei Binsberg einen Lastwagen kontrolliert. Dem Fahrer konnten gleich mehrere Gesetzesverstöße nachgewiesen werden.

Eine Donauwörther Streifenbesatzung hat am Montagmorgen gegen 8.30 Uhr auf der Bundesstraße 25 bei Binsberg einen Lkw kontrolliert und dabei gleich mehrere Verstöße festgestellt. Es handelte sich um ein Fahrzeug einer sogenannten Teerkolonne, bei der der Verdacht bestand, dass in betrügerischer Absicht Asphaltarbeiten ausgeführt wurden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle transportierte der 49-jährige litauische Fahrer Bitumen von Ingolstadt nach Baden-Württemberg. An der Vorderseite des Lkw waren ein britisches und am Heck ein französisches Nummernschild angebracht. Ein weiteres Kennzeichen war im Fahrzeug. Bei dem französischen Kennzeichen handelte es sich um eine Totalfälschung. Bei einer weiteren Überprüfung stellte sich heraus, dass der Lkw zudem nicht versichert war: Die von einer polnischen Versicherung vorgelegten Bescheinigungen waren ebenfalls gefälscht.

Ohne Fahrerlaubnis unterwegs: Polizei verhindert die Weiterfahrt

Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt und stellten den Fahrzeugschlüssel sowie die gefälschten Papiere und das Kennzeichen sicher. Bei der Überprüfung des Führerscheins stellte sich laut Polizeibericht außerdem heraus, dass dem Fahrer bereits 2014 aufgrund von Alkohol am Steuer die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Er hätte somit den Lkw nicht steuern dürfen. Anzeigen wegen Verdachts auf Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Fahrzeugzulassungsverordnung waren die weitere polizeiliche Folge. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde hierfür eine sofortige Sicherheitsleistung in Höhe von 1600 Euro festgelegt, da der Fahrer keinen Wohnsitz im Bundesgebiet hat. Diese bezahlte er in bar vor Ort. Nach dem Beibringen einer echten Versicherungsbestätigung sowie originalen Kennzeichen konnte der Trupp - mit einem Fahrer, der einen gültigen Führerschein besitzt - am Montagabend die Reise fortsetzen. (AZ)

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