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Donauwörth: Gefällte Rotbuche in Donauwörth: Stadt widerspricht Eigentümer

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Gefällte Rotbuche in Donauwörth: Stadt widerspricht Eigentümer

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    In Donauwörth ist nahe dem Gymnasium eine riesige Rotbuche gefällt worden.
    In Donauwörth ist nahe dem Gymnasium eine riesige Rotbuche gefällt worden. Foto: Peter Mayer

    Die gefällte Rotbuche in Donauwörth sorgt weiterhin für Gesprächsstoff und einigen Unmut. Denn nun fühlt sich die Stadt Donauwörth von dem Eigentümer des Baumes zu Unrecht in Misskredit gebracht und weist dessen Schilderungen in einer Stellungnahme deutlich zurück.

    Die Stadt sei bei Bäumen auf Privatgrundstücken wie in diesem Fall zum einen gar nicht die zuständig, das sei vielmehr die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt. Deshalb sei weder "durch den Stadtförster oder durch andere Mitarbeiter der Stadt Donauwörth" die Buche begutachtet worden, noch die Fällung der Buche genehmigt oder angeordnet worden. Wie berichtet hatten sich unmittelbar nach der Fällung des markanten Baumes, was noch mit einer ungewöhnlichen Protestaktion eines Nachbarn verhindern werden sollte, mehrere Anwohner entsetzt darüber an die Redaktion und an die Stadtverwaltung gewandt.

    Stadt Donauwörth: Gab keinen Ortstermin mit Stadtförster an der Rotbuche

    Entgegen anderslautender Informationen oder auch Gerüchte habe im Vorfeld der Fällung zu keinem Zeitpunkt eine Ortsbegehung des Stadtförsters der Stadt Donauwörth stattgefunden. Auch ein persönliches Gespräch zwischen Eigentümer und Stadtförster gab es im Vorfeld nicht. Damit widerspricht die Stadt klar der Darstellung des Eigentümers.

    Schriftlich habe, so erklärt die Stadtverwaltung, der Eigentümer am 17. Februar 2022 beim Stadtförster darum gebeten, geeignete Dienstleister für eine Fällung für die vom Pilz befallene Buche zu nennen. Eine entsprechende Liste wurde ihm am selben Tag zugesandt. Das sei üblich, häufig und seit Jahrzehnten bewährte Praxis im Sinne eines Services für Bürgerinnen und Bürger. "Eine Auskunft ist aber nie mit einer Fällungsgenehmigung verbunden, zu der die Stadt Donauwörth bei privaten Bäumen mangels Zuständigkeit nicht befugt ist", heißt es wörtlich.

    Die vom Eigentümer beauftragte Firma habe sich am 23. Februar telefonisch beim Stadtförster erkundigt. Der Mitarbeitende sei vom Stadtförster in diesem Gespräch über die gesetzlichen Vorschriften, die Einhaltung der gesetzlichen Frist, die Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde und auf die Vorschriften zur Verkehrssicherung hingewiesen worden. "Aussagen, der Stadtförster habe auf die Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde nicht hingewiesen, sind also falsch", heißt es in der Pressemitteilung.

    Die Aufklärung der Ereignisse liege jetzt bei den zuständigen Behörden. (AZ)

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