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Donauwörth: Böses Ende einer Geburtstagsparty im südlichen Donau-Ries-Kreis

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Böses Ende einer Geburtstagsparty im südlichen Donau-Ries-Kreis

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    Das Jugendschöffengericht in Nördlingen hat einen jungen Mann aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis verurteilt, der mehrere Partygäste angegriffen hat.
    Das Jugendschöffengericht in Nördlingen hat einen jungen Mann aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis verurteilt, der mehrere Partygäste angegriffen hat. Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

    Es war eine fröhliche Party, die im Herbst 2019 in einem Ort im südlichen Donau-Ries-Kreis stattfand. Wie es sich offenbar für einen 18. Geburtstag gehört, floss auch viel Alkohol. Nach Mitternacht war der Spaß dann aber schnell vorbei. Wegen eines angeblichen intimen Kontakts auf der Toilette gab es Stress. Mehrere Gäste wurden aufgefordert zu gehen. Ein junger Mann reagierte aggressiv, beleidigte und schlug mehrere Personen. Zudem randalierte er. Dies brachte den inzwischen 19-Jährigen nun vor das Jugendschöffengericht in Nördlingen. Für den Angeklagten stand dort einiges auf dem Spiel.

    Es war eine deftige Vorstrafe, die wie ein Damoklesschwert über dem 19-Jährigen hing. Der war erst vier Wochen vor der Fete wegen eines versuchten Raubüberfalls zu einer Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt worden. In der neuerlichen Verhandlung sprach Vorsitzender Richter Gerhard Schamann dann auch gleich Klartext: „Ein Geständnis würde Pluspunkte bringen, die Sie dringend brauchen.“

    Angeklagter sprang einer Jugendlichen in den Rücken

    Staatsanwältin Katrin Wegele warf dem Angeklagten unter anderem vor, einen anderen Gast mit dem Fuß gegen die Brust getreten und mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Einer Jugendlichen soll er mit gestreckten Beinen in den Rücken gesprungen sein und sie dann – als sie auf dem Boden lag – mit einem Fußtritt traktiert haben. Eine weitere Jugendliche habe von dem 19-Jährigen eine Ohrfeige erhalten.

    Damit nicht genug: An einem Auto, das vor dem Anwesen geparkt war, schlug der junge Mann laut Anklage die Windschutzscheibe ein (Schaden: fast 1500 Euro). Ferner soll er von einem Zaun einen Briefkasten sowie Dekoration abgerissen haben.

    Der Angeklagte, der in jener Nacht gut 1,8 Promille Alkohol im Blut hatte, wand sich zunächst: „Die kamen einfach auf mich zu, und ich wusste nicht, was ich machen sollte.“ Der 19-Jährige stritt ab, jemanden getreten zu haben. Die Sachbeschädigungen gingen keinesfalls auf sein Konto.

    Nach einer kurzen Denkpause ringt sich der Angeklagte zu einem Geständnis durch

    Die Betroffenen, die als Zeugen geladen waren, bestätigten freilich die Angriffe. Besonders glaubwürdig für das Gericht war ein 21-Jähriger, der – wie er schilderte – schlichten wollte und dafür getreten und geschlagen wurde. Dies war für Richter Schamann der passende Zeitpunkt, dem Angeklagten noch einmal ins Gewissen zu reden: „Das ist Ihre letzte Chance, die Vorwürfe zu akzeptieren. Besser wird es für Sie nicht.“ Mit einem Geständnis könnte das Gericht den Fall isoliert werten. So ließe sich eine Gesamt- und damit Haftstrafe von über zwei Jahren verhindern.

    Nach einer kurzen Denkpause und einigen Gesprächen folgte die Kehrtwende. Verteidiger Michael Menzel erklärte, je mehr sein Mandant die Aussagen der Zeugen reflektiere, desto heller werde die Erinnerung an die Nacht, und es käme die Erkenntnis, „dass er doch mehr gemacht hat“. Der 19-Jährige legte ein Geständnis ab.

    Urteil: Der 19-Jährige zahlt Schmerzensgeld an drei Opfer

    Das Urteil fiel entsprechend aus: Das Gericht verhängte wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung nach dem Jugendstrafrecht vier Wochen Dauerarrest. Der junge Mann muss den Schaden wiedergutmachen, ein Anti-Gewalt-Training absolvieren und den drei Opfern, die er körperlich attackiert hatte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 (an die Jugendliche), 300 (an den 21-Jährigen) beziehungsweise 100 Euro (für die Ohrfeige) zahlen – und die Verfahrenskosten tragen.

    Der 19-Jährige habe sich „schwer danebenbenommen“, bilanzierte der Richter. Es sei unbegreiflich, warum sich der junge Mann nur einen Monat nach der Bewährungsstrafe derart betrunken und verhalten habe. Schamann warnte eindringlich vor weiteren Verfehlungen, denn: „Unser nächstes Zusammentreffen würde für Sie dramatisch.“

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