„Es ist ein Medizinskandal von schier nationaler Tragweite“: Als der Vorsitzende Richter Christoph Kern am Freitag den Schuldspruch im sogenannten Hepatitis-Prozess verkündet, wählt er deutliche Worte. Der angeklagte Anästhesist habe eklatant gegen das Genfer Gelöbnis der Ärzte verstoßen. Kern zitiert aus diesem „Hippokratischen Eid“ unter anderem das Versprechen, Gesundheit und Wohlergehen der Patientinnen oder Patienten als oberstes Anliegen zu respektieren. Solchen Grundsätzen habe der Narkosearzt zuwider gehandelt. Er habe wissentlich und willentlich seine medizinischen Berufspflichten „mit Füßen getreten“.
Donauwörth/Augsburg