Im sogenannten "Hepatitis-C-Verfahren" hat das Landgericht Augsburg mit Beschluss vom 19. Januar 2023 das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Augsburg zur Hauptverhandlung zugelassen. Die 3. Strafkammer unter dem Vorsitz von Dr. Christoph Kern wird das Verfahren ab dem 19. April 2023 verhandeln. Aktuell sind zwölf Hauptverhandlungstage angesetzt.
Donauwörth/Augsburg