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Donauwörth/Augsburg: Eine Stimme sagte dem Messerstecher: „Töte ihn“

Donauwörth/Augsburg

Eine Stimme sagte dem Messerstecher: „Töte ihn“

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    Der Angeklagte (Gesicht unkenntlich gemacht) beim Prozessauftakt. Rechts und links von ihm sitzen seine Dolmetscher, hinten rechts sein Verteidiger Rechtsanwalt Bernd Scharinger.
    Der Angeklagte (Gesicht unkenntlich gemacht) beim Prozessauftakt. Rechts und links von ihm sitzen seine Dolmetscher, hinten rechts sein Verteidiger Rechtsanwalt Bernd Scharinger. Foto: Michael Siegel

    Eine Stimme habe ihm befohlen, seinen Nachbarn zu töten. Das tat am Morgen des 29. März 2019 ein heute 35-jähriger Angeklagter, der sich seit Dienstag wegen Mordes und versuchten Mordes vor dem Augsburger Landgericht verantworten muss.

    Am Nachmittag nach dem Überfall in der Donauwörther Bahnhofstraße starb sein Opfer, ein 49-jähriger Ingenieur, im Uniklinikum Augsburg . Zudem hatte der Angeklagte die Ehefrau (43) des Mannes mit einem Küchenmesser im Hof des gemeinsamen Wohnhauses lebensgefährlich verletzt.

    Ein „unsichtbares Wesen“ habe ihn beeinflusst, so der Angeklagte

    Schwer Vorstellbares erbrachten die Anklageschrift von Staatsanwältin Martina Neuhierl und die Erklärung von Verteidiger Rechtsanwalt Bernd Scharinger über die Tat des aus Guinea stammenden Mannes. Demnach habe der Angeklagte schon einige Monate, nachdem die aus Indien stammende Familie neben ihm eingezogen war, „eine Stimme“ gehört und sei von einem „unsichtbaren Wesen“ beeinflusst worden.

    Diese Stimme habe ihm aufgetragen, den Nachbarn zu töten, weil der sein Volk in Afrika bedrohen würde. Der Angeklagte und die indische Familie wohnten Tür an Tür im zweiten Stock in einem Wohnblock in der Bahnhofstraße .

    Um das unsichtbare Wesen fernzuhalten, hatte der Angeklagte bereits einige Tage vor der der Tat Kaffeepulver und Pfeffer im Treppenhaus verstreut. Bis zum Freitag, 29. März, war der Plan zur Tötung soweit herangereift, dass der Angeklagte zur Tat schritt. Weil ihm die Stimme befohlen habe, den Ingenieur zu erwürgen, habe er aus dem Keller ein etwa 1,80 Meter langes Seil geholt, das er zu einer Schlinge band.

    Das Opfer gewürgt und zu Boden gezogen

    Zusätzlich hatte er ein großes Küchenmesser mit einer 17 Zentimeter langen Klinge mit sich. Bekleidet war der 35-Jährige am Tattat – anders als sonst – mit einem traditionellen Kaftan. Da er gewusst habe, dass der Ingenieur jeden Tag mit Ehefrau und dem sieben Jahre alten Sohn aus dem Haus zu gehen pflegte, ging er kurz vorher in den Hof und wartete. Als gegen 7.10 Uhr der 49-Jährige mit seinem Sohn aus dem Treppenhaus in den Hof kam, stürzte er sich auf ihn und warf ihm die Schlinge über den Kopf.

    Er würgte sein Opfer und zog es zu Boden. Als der Sohn die Mutter um Hilfe rief, eilte diese aus dem Treppenhaus zu den beiden Männern hinaus. Dadurch geriet die Frau ins Visier des Angeklagten, der ihr mehrere Messerstiche in den Kopfbereich, in Hände und Füße versetzte.

    Allein 16 Messerstiche an Hals und Kopf

    Zwei Fingerkuppen der rechten Hand der Frau wurden komplett abgeschnitten. Zuvor war es mit Hilfe der Frau gelungen, dem Ehemann die zugezogene Schlinge um den Hals zu lockern.

    Nachdem die schwer verletzte, stark blutende Frau keine Gegenwehr mehr leistete, wandte sich der Angeklagte wieder dem Ehemann zu. Ihm versetzte er – laut Zeugenaussage ohne große Eile – zahlreiche weitere Messerstiche, allein 16 an Kopf und Hals. Dabei wurde auch die linke Halsschlagader durchtrennt. Aufgrund des Blutverlusts starb das Opfer noch am Nachmittag in der Augsburger Uniklinik.

    Hat sich der Täter selbst als Islamist bezeichnet?

    Zeugen wollen gehört haben, dass der Täter nach Allah gerufen und sich als Islamist bezeichnet habe. Mehreren Nachbarn hatten versucht, die Messerattacken zu unterbinden – vergeblich. Erst als die Polizei am Tatort eintraf, ließ sich der Angeklagte widerstandslos festnehmen.

    Laut Anklageschrift hat sich der Angeklagte zur Tatzeit offenbar in einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie befunden, juristisch gesehen in einem Zustand der Schuldunfähigkeit.

    Der Mann selbst keine Angaben zu dem Tag

    Der Angeklagte selbst machte keine Angaben zum Tatgeschehen. In olivfarbener Sweatshirtjacke, mit schwarzer Hornbrille, Kurzhaarschnitt und Kinnbart saß er völlig regungslos auf der Anklagebank und lauschte seiner Dolmetscherin.

    Bevor die Reihe an den ersten von insgesamt 53 Zeugen war, wurde ein kurzes Handy-Video angeschaut, das, verdeckt von geparkten Autos , die Überfallsituation erahnen ließ. Auch wurden sechs Anrufe beim Polizei-Notruf angehört.

    Mehrere Personen können die Attacke nicht verhindern

    Dann vernahm das Gericht um Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser als Zeugen die ersten Personen, die am Morgen des Tattages an den Ort des Geschehens geeilt waren. Obwohl es gleich mehrere Frauen und Männer waren, die sich dem Angeklagten und seinen beiden Opfern genähert hatten, konnten sie dessen Tun nicht entscheidend unterbinden.

    Ein 46-jähriger Nachbar hatte den Angeklagten sogar angesprochen und an der Schulter gepackt, ließ aber ebenso wieder von ihm ab. Ebenso ein 43-Jähriger – bewaffnet mit einer leeren Bierflasche. Beide mussten erkennen, dass sie gegen den mit Messer bewaffneten Täter keine Chance hatten. Kurzfristig sei dem Angeklagten gar das Messer aus der Hand geschlagen worden, er habe es aber sofort wieder an sich nehmen und weiter zustechen und drohen können.

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