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Bürgerbegehren in Gemeinde Tagmersheim zur Abwasserbeseitigung ist wohl nicht zulässig

Tagmersheim

Bürgerbegehren zu Abwasser ist offenbar nicht zulässig

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    Gibt es in der Gemeinde Tagmersheim einen Bürgerentscheid zum Thema Abwasserbeseitigung?
    Gibt es in der Gemeinde Tagmersheim einen Bürgerentscheid zum Thema Abwasserbeseitigung? Foto: Wolfgang Widemann

    Das von der Bürgerinitiative (BI) „Gerechtes Miteinander in der Gemeinde Tagmersheim“ angestoßene Bürgerbegehren bezüglich der Kostenaufteilung bei der Abwasserbeseitigung droht zu scheitern. Der Gemeinderat hat am Dienstag, 12. November, über die Zulässigkeit zu entscheiden. Die Verwaltung ist bei der Überprüfung zu der Erkenntnis gelangt, dass das Begehren nicht die formalen Voraussetzungen erfüllt.

    Das bestätigt im Vorfeld der Sitzung Bürgermeisterin Petra Riedelsheimer gegenüber unserer Redaktion. Die BI hatte kürzlich die für das Begehren nötige Unterschriftenliste mit dem Titel „Gerechte Aufteilung der Kosten zur Abwasserbeseitigung im Hinblick auf die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Tagmersheim (BGS/EWS) vom 15. September 2021“ bei der Kommune eingereicht. Die Initiative startete nach eigenen Angaben diese Aktion, weil sie die Satzung für ungerecht hält, insbesondere für die Bevölkerung im Ortsteil Blossenau. Entgegen einer Abmachung bemühe sich die Gemeinde nicht um eine Lösung.

    Verwaltung hat Bürgerbegehren in der Gemeinde Tagmersheim überprüft

    Bürgermeisterin Petra Riedelsheimer kündigt an, sie werde in der Sitzung, die um 19 Uhr im Gemeindehaus beginnt, Stellung beziehen. In den vergangenen Tagen überprüfte die Verwaltung, die sich - wie in solchen Fällen üblich - auch beim Landratsamt als übergeordnete Behörde informierte, die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens. Das Ergebnis: Dieses ist offenbar nicht zulässig, da eine rückwirkende Auflösung einer Satzung grundsätzlich nicht möglich sei. Mit den Details beschäftigt sich der Gemeinderat am Dienstag.

    Im Übrigen verweist Bürgermeisterin Riedelsheimer darauf, dass die Ratsmitglieder in diesem Jahr zu zwei Punkten, welche die BI kritisiert, den Kommunalen Prüfungsverband mit einer Untersuchung beauftragt haben. Die Antwort des Verbands stehe noch aus.

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