Die Kosten für die Abwasserbeseitigung sind seit Jahren ein Reizthema in der Gemeinde Tagmersheim, besonders im Ortsteil Blossenau. Die Unstimmigkeiten sind weiterhin so groß, dass sich die Bürgerinitiative (BI) „Gerechtes Miteinander in der Gemeinde Tagmersheim“ (GMT) für ein Bürgerbegehren entschieden hat. Die dafür nötigen Unterschriften reichten die Vertreter der BI nun in der Gemeindeverwaltung ein.
Lothar Behringer, Gemeinderat aus Blossenau und GMT-Mitglied, merkt dazu an: „Wenn man mit den Gemeindepolitikern nichts erreichen kann, bleibt nur ein Bürgerbegehren.“ Die Initiative bemängelt seit längerer Zeit, die Berechnungsgrundlagen seien fehlerhaft. Seit Jahren habe man immer wieder versucht, mit Bürgermeisterin Petra Riedelsheimer und dem Gemeinderat ins Gespräch zu kommen, um eine Lösung zu finden, so Behringer. Die Bemühungen seien jedoch erfolglos gewesen. Anträge seien abgelehnt und Einladungen zu Info-Veranstaltungen ignoriert worden.
Nach Konfliktseminar 2022 sollte Lösung für Gemeinde Tagmersheim gefunden werden
Im September 2021 beschloss der Gemeinderat eine neue Entwässerungssatzung. Diese sorgte in Blossenau für Empörung. 75 Prozent der Zahlungspflichtigen aus dem Ortsteil legten gegen die Abwasserbescheide Widerspruch ein. In der Folge fand 2022 ein sogenanntes Konfliktseminar mit unabhängigen Mediatoren statt. Alle Beteiligten, so betont die BI - also auch die Bürgermeisterin und die Gemeinderäte - seien sich einig gewesen, dass die beschlossene Satzung ungerecht sei. Die Verantwortlichen der Kommune hätten deshalb versprochen, zeitnah eine Lösung zu finden. Es sei aber nichts geschehen. Schabacker erklärt, er habe immer wieder nachgehakt und aus Äußerungen von Petra Riedelsheimer den Eindruck gewonnen, die Vereinbarungen würden nicht ernst genommen.
Im Oktober fand nun eine Info-Veranstaltung im B+-Zentrum in Blossenau statt. Bei dieser waren rund 100 Personen anwesend, darunter nur drei Ratsmitglieder. Die Bürgermeisterin und die Mehrheit der Räte blieben der BI zufolge ohne Abmeldung fern. Bei dem Treffen sagte Lothar Behringer, der beruflich als stellvertretender Werkleiter der Stadtwerke Neuburg tätig ist: „Die neue Abwassergebührenordnung wurde, wie es scheint, teils bewusst, auf geschönten und schlicht fehlerhaften Grundlagen erstellt und ist dadurch in mehreren Punkten falsch und ungerecht.“
BI: Neue Abwasserbeiträge treffen vor allem die Blossenauer
Die neuen Beiträge träfen vor allem die Blossenauer. Sie hätten zu 100 Prozent die Kosten für das Trennsystem im Ortsteil zu tragen. Zusätzlich müssten sie nun die Errichtung des Trennsystems und bis dahin die explodierenden Betriebskosten des Mischsystems in Tagmersheim mitfinanzieren. Weiter würden durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, wie sie bei einer korrekten Gebührenkalkulation gesetzlich vorgeschrieben sei, alle privaten Hauseigentümer in der Kommune entlastet. Behringer betonte, dass nach seiner Ansicht auch die Bewohnerinnen und Bewohner in Tagmersheim seit 2005 überhöhte Gebühren im deutlich sechsstelligen Bereich wegen einer unkorrekten Gebührenkalkulation beziehungsweise Kostenzuordnung zahlten und zahlen.
In dem Bürgerbegehren wird gefordert, die umlagefähigen Kosten sollten nicht wie vorgesehen zu 100 Prozent über Beiträge, sondern zu 30 Prozent über Herstellungsbeiträge und zu 70 Prozent über zukünftige Abwassergebühren abgerechnet werden. Die Gemeinde müsse die Kosten für die Straßenentwässerung wie gesetzlich vorgeschrieben tragen und die „Auffälligkeiten“ in der Gebührenkalkulation bereinigen. Es sei eine gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Hiervon würden alle Hauseigentümer und vor allem Familien in der Kommune profitieren.
BI reicht Bürgerbegehren-Unterschriften in Tagmersheimer Gemeindeverwaltung ein
Die Vertreter der BI reichten die Unterschriften von 146 Bürgerinnen und Bürgern ein. Den gesetzlichen Vorgaben zufolge würden bereits 80 (zehn Prozent der Wahlberechtigten in der Gemeinde) reichen. Der Gemeinderat muss nach Eingang innerhalb von vier Wochen entschieden, ob das Begehren zulässig ist. Ist dies der Fall, muss in den folgenden drei Monaten ein Bürgerentscheid anberaumt werden. Bürgermeisterin Riedelsheimer war am Mittwoch nicht zu erreichen. (mev, AZ)
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