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Bäumenheim: Was wird aus der örtlichen Nahwärme-Versorgung in Bäumenheim?

Bäumenheim

Was wird aus der örtlichen Nahwärme-Versorgung in Bäumenheim?

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    Das Unternehmen AGCO-Fendt in Bäumenheim hat weiteren Bedarf an Parkplätzen. Wie wirkt sich das auf das geplante Heizkraftwerk für Nahwärme in Bäumenheim aus?
    Das Unternehmen AGCO-Fendt in Bäumenheim hat weiteren Bedarf an Parkplätzen. Wie wirkt sich das auf das geplante Heizkraftwerk für Nahwärme in Bäumenheim aus? Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

    Kommt das im Rahmen der Energiewende geplante Heizkraftwerk an der Anton-Jaumann-Straße für die örtliche Nahwärmeversorgung? Die dazu notwendige Änderung des Bebauungsplans für das „Gewerbe- und Industriegebiet an der B2-II“ wurde vom Bäumenheimer Gemeinderat aufgrund von noch offenen Fragen insbesondere im Zusammenhang mit geplanten zusätzlichen Parkplatzflächen für die Firma AGCO-Fendt fürs Erste vertagt.

    Den geplanten Standort für das Heizkraftwerk erläuterte Werner Dehm vom Büro OPLA. Er befindet sich östlich der Bahnlinie bei der Mertinger Straße. Da dieser Bereich in der Raumplanung bislang als Naturschutzfläche ausgewiesen ist, müsste ein Ausgleich über das Ökokonto der Gemeinde erfolgen, so der projektierende Städteplaner.

    "Wir können den größten Arbeitgeber am Ort nicht vor den Kopf stoßen."

    Diese Thematik stand allerdings nicht im kritischen Fokus der Gemeinderäte. Roland Neubauer (PWG) eröffnete die Debatte mit der Frage, ob dieser Bereich nicht eigentlich für Parkplätze der Firma AGCO-Fendt gedacht war. So sah das auch sein Fraktionskollege Werner Rauch: „Wir brauchen das Heizkraftwerk, aber an einem anderen Standort! Wir haben den doch Fendt zugesagt!“ Und Michael Haller (CSU) legte noch eine Schippe drauf: „Ich habe gehört, Fendt wartet schon länger auf eine Information dazu. Klären wir das doch erst einmal mit dem Betrieb. Wir können den größten Arbeitgeber am Ort nicht vor den Kopf stoßen!“ 

    Dem entgegnete Bürgermeister Martin Paninka (SPD), er sei in kontinuierlichem Austausch mit den dafür Zuständigen in der Firma. Diese gehe bei den Planungen mit. Hansrobert Schimmer (BfB) verwies zudem auf das hohe Eigeninteresse des Betriebs an dem Bau des Heizkraftwerks. Ein Antrag von

    Ausgewiesene Überschwemmungsgebiete fallen als Standort aus dem Raster

    Mehr Erfolg hatte Roland Neubauers Forderung, wegen der offenen Fragen bezüglich der Parkplätze die Beschlussfassung zum Bebauungsplan auf die nächste Sitzung zu verschieben.

    Wo im Übrigen der notwendige Strom aus PV-Anlagen für den Betrieb des Heizkraftwerks erzeugt werden soll, wird nach den Ausführungen von Werner Dehm noch eine sehr interessante Frage werden. Denn das Ergebnis der Raumwiderstandsanalyse, die der Augsburger Experte dem Ratsgremium präsentierte, zeigt: Ein Großteil der Flächen auf dem Gemeindegebiet ist aufgrund sogenannter harter oder weicher Widerstände nicht für einen Bau von Photovoltaikanlagen geeignet. Ausgewiesene Überschwemmungsgebiete fallen dadurch zum Beispiel ebenso wie Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete, Trinkwasserschutzgebiete, landwirtschaftliche Flächen hoher Güteklassen oder ortsnahe Bereiche durchs Raster. (wrö)

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